Kabinett hat LVP beschlossen - Landkreis Görlitz enttäuscht
PRESSEMITTEILUNG 02.10.2012
Für die kommunale Seite recht überraschend hat das sächsische Kabinett am 25. September den Landesverkehrsplan (LVP) Sachsen 2025 beschlossen. Überraschend vor allem deswegen, weil bisher auf die recht umfangreiche Stellungnahme des Landkreises keinerlei Reaktion von Seiten des Staatsministeriums (SMWA) vorliegt. „Wir haben aus der Pressemeldung des SMWA von dem Inkrafttreten des LVP erfahren und müssen nun in einem schwierigen Vergleich im einzelnen analysieren, wie mit unseren für die Region besonders wichtigen Forderungen umgegangen wurde", stellte Landrat Bernd Lange fest.
„Die nur sehr geringe Berücksichtigung unserer Forderungen und Anmerkungen hat gezeigt, dass hier kein Prozess auf gleicher Augenhöhe stattgefunden hat. Dies führt zu weiteren Nachteilen für die Region und für unseren Landkreis. Ich werde mich gerade deswegen weiterhin mit Nachdruck für unsere Forderungen in Dresden stark machen und auch auf die Kommunikationsdefizite seitens des Landes hinweisen" so der Landrat in einem ersten Fazit.
Neben weiterhin bestehenden formellen Mängeln sind die aufgezeigten Defizite für den Landkreis Görlitz im nunmehr bis 2025 gültigen Plan nicht ausgeräumt. Hinweise, Änderungswünsche und Forderungen wurden nur sehr bedingt aufgenommen. Eine Rückfrage oder Abstimmung zu bestimmten Schwerpunkten zwischen dem SMWA und dem Landkreis, wie etwa beim Landesentwicklungsplan, fand leider nicht statt.
Die Themen Bahn und Bahntrassen wurde bereits im Entwurf weitestgehend landkreiskonform dargestellt. Der ÖPNV, besonders wichtig für die Aufrechterhaltung der Mobilität im ländlichen, demografisch schwierigen Raum, und dessen zukunftsfähige Gestaltung wurde auf die zuständigen Aufgabenträger (also Landkreise und Kreisfreie Städte) übertragen. Dieser Abschnitt ist neu hinzugekommen und sicherlich eine Reaktion auf die Kritiken zur im Entwurf dargestellten Erreichbarkeiten im öffentlichen Personen Nahverkehr. „Leider werden hier nach wie vor keine Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation und Perspektiven aufgezeigt", stellte Holger Freymann, Amtsleiter der Kreisentwicklung, fest.
Wichtigstes Thema im Landesverkehrsplan ist weiterhin die Straßeninfrastruktur. Hier werden nach wie vor die Maßnahmen zu den Bundesstraßen zwar in der Anlage 2 aufgeführt, aber im textlichen Teil nur teilweise kommentiert und auf den Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003-2015) verwiesen. Die Arbeiten zu einem neuen Bundesverkehrswegeplan, der im Jahr 2015 vorgelegt werden soll, sind zwar angelaufen, aber eigentlich müsste dieser die Basis für die Landesverkehrspläne bilden.
Die für eine zukunftsfähige Straßeninfrastruktur notwendige Netzkonzeption ist nur sehr knapp, mit dem Hinweis der Beteiligung der Landkreise und Kreisfreien Städte, erwähnt. „Hier muss der Landkreis jetzt darauf achten, dass es tatsächlich zu einer Beteiligung auf Augenhöhe kommt", kündigt Freymann an.
Konkrete Baumaßnahmen, die für den Landkreis von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit sind, wurden leider zu wenig beachtet. „Der Forderung nach schnellstmöglicher Realisierung der „Straßenbaumaßnahme S 129 V westlich von Rothenburg neu: Bahnübergang-Beseitigung Horka" ist man auf Grund der notwendigen Kopplung an den Ausbau der Eisenbahnstrecke Hoyerswerda- Horka-Polen gefolgt. Dieses Bauvorhaben findet sich nunmehr in der Dringlichkeitsstufe D 1 wieder und wird hoffentlich zeitgleich zum Bahnausbau realisiert", so Freymann. Weiterhin sei der Zubringer Grenzübergang Krauschwitz (D/PL) nachrichtlich zwar in die D1 aufgenommen, die Verlegung der S126 im Bereich Weißkeißel (Kaupenhäuser) aber fehlt."
Der von uns ausdrücklich geforderten beiden Bauabschnitte der Südwestumgehung Görlitz B6 - S 111 in der Dringlichkeitsstufe 1 wurde leider nicht berücksichtigt. Somit wird dieses wichtige Infrastrukturprojekt weiterhin in zwei Bauabschnitten erst nach 2025 realisiert werden können. Dies ist für die Region und besonders für die Entwicklung rund um Görlitz weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.
Warum die Verlegung der S 129 Wendisch - Paulsdorf immer noch Bestandteil der Prioritätenliste (jetzt Dringlichkeit D 2) ist, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Der Landkreis hatte hier keinerlei fachliche Notwendigkeit gesehen.