Evaluierung ÖPNV / Mobilitätsbeirat

Mobilitätsbeirat 5. Sitzung (10.02.2025)

.... Mitschrift in Vorbereitung 


Mobilitätsbeirat 4. Sitzung (04.11.2024)
In der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 4. November befasste sich der Görlitzer Mobilitätsbeirat mit den Herausforderungen für den ÖPNV 2025, insbesondere mit der angespannten Haushaltslage und deren Auswirkungen auf das Verkehrsangebot.

In der ersten Sitzung nach der Sommerpause traf sich der Mobilitätsbeirat am 4. November zu seiner vierten Präsenzsitzung des Jahres in Görlitz. Im Fokus standen dabei die aktuelle Haushaltslage und die strategische Ausrichtung für 2025. Die Verkehrsunternehmen berichteten über ihre aktuellen Herausforderungen und stellten ihre Schwerpunkte für das kommende Jahr vor. Trotz der finanziellen Herausforderungen konnten wichtige Anpassungen im Verkehrsnetz umgesetzt werden (siehe Änderungen / Anpassungen).

Die Verwaltung informierte über die angespannte Haushaltssituation, die besondere Anstrengungen erfordert. Zudem wird sich der Beirat auf der Grundlage des Beschlusses 01 vom 03.06.2024  - Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz - aktiv in die aktuelle Haushaltsdebatte einbringen. Dem Kreistag wird dazu noch einmal der Beschluss übermittelt.

Ein wichtiger Teil der Sitzung war die Aufnahme neuer Mitglieder durch andere Gremienbesetzungen: Mit Franz Nestler vom Kreisschülerrat, Markus Weise von den Freien Wählern, Michael Scholze von der CDU-Fraktion und Sandra Trebesius vom Omnibusverkehr Oberlausitz wurde der Beirat wieder verstärkt. Noch ausstehend ist die Beteiligung des Kreisseniorenrates sowie von aktivem Busfahrpersonal.

Für 2025 wurde ein strukturierter Sitzungsplan mit vier Präsenz- und vier Online-Terminen beschlossen.
Die Schwerpunktthemen umfassen:
- Nachhaltige Finanzierungskonzepte für den ÖPNV
- Optimierung des Schülerverkehrs
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem ZVON
- Verbesserung des Beschwerdemanagements
- Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
- Digitalisierung der Fahrgastinformation

Die nächsten Sitzungen sind für den 27. Januar (online) und den 10. Februar (Präsenz) 2025 angesetzt. 


BESCHLUSS 01 vom 03.06.2024  - Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz

Zusammenfassend empfiehlt der Mobilitätsbeirat dem Kreistag folgende Maßnahmen, um das ÖPNV-Angebot im Landkreis Görlitz nachhaltig zu sichern und zu verbessern.

Um den Fortbestand und die Qualität des ÖPNV im Landkreis Görlitz zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen und Grundsätze von besonderer Relevanz: 

Der Beirat spricht sich dafür aus, das bestehende ÖPNV-Angebot trotz geplanter Kürzungen zu erhalten, um negative Auswirkungen auf die Mobilität und Lebensqualität der Bürger zu vermeiden. Insbesondere soll der Schülerverkehr abgesichert werden. 

Weiterhin sollen die laufenden Verkehrsverträge bis 2032 eingehalten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Da die derzeitige Finanzierung durch Bund und Land als unzureichend erachtet wird, müssen neue, den tatsächlichen Kosten angemessene Finanzierungsquellen erschlossen werden.

Ergänzend empfiehlt der Beirat, den Ticketverkauf zu vergünstigen und das ÖPNV-Angebot stärker in der Öffentlichkeit zu bewerben, um mehr Nutzer für den Nahverkehr zu gewinnen. 

Diese Empfehlungen werden dem zukünftigen Kreistag zur Prüfung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vorgelegt. Die Information des aktuellen Kreistages erfolgte durch den Dezernenten Herrn Rublack unter dem TOP Sonstiges am 20.06.24. Im Nachgang wurde der Beschluss im Kreistagsinformationsystem hinterlegt und hier publiziert. 

BESCHLUSS 01 vom 03.06.2024


Mobilitätsbeirat 3. Sitzung (03.06.2024)

Der Schwerpunkt der 3. Sitzung lag auf der Diskussion des Entwurfs „Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz“ & Beschlussfassung.

Zusammenfassung der Hauptpunkte:

Übersicht:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Rückblick und Bestätigung der letzten Mitschrift vom 27.05.24
3. Diskussion des Entwurfs "Empfehlung des Beirats an den Kreistag" und Beschlussfassung
4. Ausblick auf kommende Sitzungen und Zielsetzungen
5. Sonstiges

Wichtige Punkte:
- Der Beschluss soll als Positionierung des Beirats und Empfehlung an den Kreistag eingereicht werden.


- Es wurde vereinbart, die Empfehlung an den aktuellen Kreistag zur Information und an den neuen Kreistag zur Prüfung und zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen vorzulegen.


- Die Verkehrsunternehmen wiesen darauf hin, dass ein längerer Zeitraum für die Erfassung und Beobachtung der Fahrgastzahlen-Entwicklung berücksichtigt werden muss.

- Geplante Themen für kommende Sitzungen sind u.a. Verkehrssicherheit, Anpassung der Rahmenbedingungen, ÖPNV-Marketing und Diskussionsrunden mit externen Gästen.

- Während der Sommerpause wird eine aktive Öffentlichkeitsarbeit über die bisherige Arbeit und die Mitglieder des Beirats erfolgen.


Mobilitätsbeirat 2. Sitzung (04.03.2024)

In der  2. Präsenzsitzung des Mobilitätsbeirats am 04.03.2024 in Görlitz wurden Themen wie die Haushaltskürzung im öffentlichen Nahverkehr, die Erfassung von Fahrgastzahlen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung des ÖPNV diskutiert.

1. Leerfahrten und Erfassung der Fahrgastzahlen:
 - Betroffene Linien mit Leerfahrten oder geringem Fahrgastaufkommen wurden identifiziert und diskutiert.
 - Es gab Widersprüche zwischen den Erfahrungen der Busfahrer und den anderen vorliegenden erfassten Daten, die keine Leerfahrten aufzeigten.
 - Der Beirat diskutierte die Notwendigkeit einer genaueren Datenerfassung der Fahrgastzahlen, da Entscheidungen aufgrund der aktuellen Datengrundlage schwierig waren.

2. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Datenerfassung:
 - Überlegungen zur Nachrüstung eines Kamerasystems für Sicherheit und Fahrgasterfassung sowie zum Einsatz von Fahrgastzählern auf einzelnen Strecken wurden angestellt.
 - Es wurde festgestellt, dass eine breitere Datenerfassung notwendig ist, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

3. Empfehlungen bezüglich Linienkürzungen oder -streichungen
- Diskussion über Fahrgastzahlen und Linienkürzungen im Kontext der Rahmenbedingungen (gesetzl. Regelungen, Beschlüsse Kreistag, Verkehrsverträge) 
- Der Beirat kam zu dem Schluss, dass ohne genaue Datenerfassung der Fahrgastzahlen keine fundierte Entscheidung bezüglich möglicher Linienkürzungen oder -streichungen getroffen werden kann.
- Vergleich der Schulbuslinien und der „normalen“ Linien. (Darstellung der tatsächlichen km pro Linie pro Jahr (alle Fahrten)

Vorab gilt: keine Kürzungen im Kernnetz (keine Streichung von S-Linien / schülerbetroffene Hauptlinien // Plus-Taktbuslinien) vornehmen, solange keine verlässliche Datengrundlage existiert und deren Auswirkungen analysiert und abgewogen sind.
> „Beirat agiert nicht als „Erfüllungsgehilfe“ für eine Verschlechterung des ÖPNV.“

4. Sonstige diskutierte Punkte
 - Die Möglichkeit des Einsatzes von kleineren Bussen und die Bewertung des Rufbussystems wurden erörtert.
 - Die Bedeutung einer Vermarktungsstrategie für den ÖPNV wurde hervorgehoben, um das bestehende Angebot bekannter zu machen.
 - Es wurde über die Planung einer Fahrplansprechstunde gesprochen, um über konkrete Linien und Vorschläge zu diskutieren.


Mobilitätsbeirat 1. Sitzung (15.01.2024)

In Mobilitätsbeiratssitzung am 15.01.2024 wurden verschiedene Themen behandelt, darunter eine Vorstellungsrunde (erstes Treffen in Präsenz), die Auswertung der vorherigen Informationsrunden, die Diskussion und der Beschluss zur Geschäftsordnung, die Festlegung der Themenschwerpunkte für 2024 und die Außenwirkung sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Beirates:

1. Aktuelle Themen:
 - Laufende Protestaktionen und die Reaktion des Landkreises darauf.
 - Wetterbedingte Ausfälle und Herausforderungen für das Fahrpersonal.
- Jahresabschlüsse der Verkehrsunternehmen 2023 
- Ersatzverkehr / Baumaßnahme für die Linie RB64.
- Fahrplananpassungen DRB und oVo 
- aktuelle Entwicklungen ÖPNV (ENO, ZVON)

2. Geschäftsordnung:
- Zweck und Aufgabe / Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats 
- Grundsätze der Zusammenarbeit / Regelungen für den Sitzungsbetrieb 
- Umsetzung von Beschlüssen (... werden als Empfehlungen an den Kreistag weitergereicht)
- Kommunikation und Außendarstellung 
>> Geschäftsordnung / Zusammensetzung Beirat (auch unter Dokumente) 

3. Themenschwerpunkte für das erste und zweite Halbjahr 2024:
 - Erstes Halbjahr 2024: Möglichkeiten einer Evaluierung ÖPNV, Auseinandersetzung mit Haushaltskürzungen, Analyse von Leerfahrten und Erhebung von Fahrgastzahlen.
 - Zweites Halbjahr 2024: Diskussion über Rahmenbedingungen und Vorgaben, die politisch angepasst werden müssen, finanzielle und strukturelle Ausrichtung ÖPNV


Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats 

(1) Der Beirat besteht aus maximal 25 Personen, darunter Nutzer, Multiplikatoren, Verantwortliche, Interessenvertreter von Gruppen und Themen sowie Vertreter des Jedermann-ÖPNV. Die Mitglieder repräsentieren einen Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden, einschließlich Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr und Freizeitverkehr. Die Zusammensetzung strebt eine Ausgewogenheit in Bezug auf Nord und Süd, Alter, Geschlecht, Stadt und Land an. 

(2) Der Beirat wird durch Vertreter aus Verwaltung, Verkehrsplanung und Verkehrsunternehmen fachlich sowie Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion) politisch begleitet. 

(3) Eine namentliche Auflistung der Mitglieder und Vertreter erfolgt als Anlage zu dieser Geschäftsordnung. Sie ist Grundlage für eine datenschutzkonforme Außendarstellung. 

(4) Die Neubesetzung der Mitglieder erfolgt alle 2 Jahre über ein öffentliches Bewerberverfahren nach bestimmten Kriterien, die durch den jeweils fungierenden Beirat festgelegt werden. Dieser ist auch für eine eventuelle Auswahl verantwortlich. 

Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats (Beiratsmitglieder) - Stand 15.01.2024

beirat
 


Umsetzung des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 219/2023

Im März 2023 hat der Kreistag des Landkreises Görlitz unter der damaligen Problematik beim ÖPNV den Beschluss gefasst, die Auswirkungen der neuen Busfahrpläne im Landkreis Görlitz, insbesondere im Schülerverkehr zu evaluieren:

  • Der Landrat wird beauftragt, die Auswirkungen der Bustaktung, insbesondere des Schülerverkehrs in den aktuellen Linienbündeln ab dem 01.07.2023 zu evaluieren.
    (Evaluierung findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt)
  • Die bestehenden Verkehrsverträge werden auf ihre Kompatibilität zu gesetzlichen und landkreiseigenen Vorgaben und Rahmenbedingungen geprüft.
    (abhängig von den verfügbaren Ressourcen)
  • Die Elternschaft und die Bürgerschaft sind aufgefordert, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung zu adressieren.
    (>> 15.09. -15.12.23)
  • Ein Mobilitätsbeirat wird gegründet und begleitet beratend die Prozesse.
    (ab September/Oktober 2023)
  • Notwendige Anpassungen (Bedienstandards, Qualitätskriterien für den Linienverkehr, Schülerbeförderungssatzung, ÖPNV-Angebot) werden vorgenommen.
    (findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt)
  • Der Beförderungsauftrag für die jeweilige Zielgruppe wird sichergestellt und der finanzielle, organisatorische und strukturelle Rahmen definiert.
    (ist über die Verkehrsverträge und den Haushalt aktuell gesichert – darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig)
  • Neuregelungen werden ab dem 01.01.2024 umgesetzt.
    (je nach Möglichkeit und Notwendigkeit fortlaufend / darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig)

Auch wenn sich die Sachlage seitdem im Einzelnen geändert hat und viele Problemlagen einer Lösung zugeführt wurden, so ist das Thema Mobilität weiterhin in aller Munde und eine große Herausforderung. Wir befinden uns dabei im gesamten Landkreis in einem ständigen Prüf- und Anpassungsmodus, um jeden Tag mit unseren Verkehrsunternehmen die über 20.000 Bus-km mit ca. 1000 Fahrten auf die Straße zu bringen.  Auch aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es geboten, sich auf den Kernprozess „Schaffung und Sicherung eines machbaren und nutzbaren Mobilitätsangebot für alle Nutzergruppen“ zu konzentrieren. Durch die fortlaufende Evaluierung seit Beginn des Jahres 2023 haben wir dabei gemeinsam schon viel erreicht und geändert. Durch die Schaffung eines Mobilitätsbeirates und einer Nutzerbefragung wollen wir diesen Prozess verstetigen und ausbauen.


>> Mobilitätsbeirat 

Der Beirat ist eine gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch, zum Einbringen von strategischen Themen, zur Bewertung von Maßnahmen und Vorschlägen und letztlich zur breit aufgestellten Meinungsbildung und dem Initiieren aller notwendigen Umsetzungsprozesse:

  • Aufbauphase 2023 / Verstetigung ab 2024 / 25 (Neubesetzung der Bürgerschaft alle 2 Jahre)
  • maximal 25 Personen (Betroffene, Multiplikatoren, Verantwortliche)
  • Interessenvertreter von Gruppen und Themen UND Jedermanns-Vertretung
  • bürgerschaftlichen, fachlichen und politischen Vertreterinnen und Vertretern
    • Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
      • Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr, Freizeitverkehr
      • wenn möglich Ausgewogenheit Nord, Süd, Alter, Geschlecht, Stadt, Land
    • fachliche Begleitung als Hintergrund (Verwaltung/Verkehrsplanung/Verkehrsunternehmen) 
    • Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion)
       
  • 15 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft: mind. 5 „echte ÖPNV-Nutzende“ (Schüler, Pendler, Rentner, Freizeit, Nochnichtnutzer), 3 Elternvertreter / 2 Schul-, Interessenvertreter / 3 Beauftragte / 2 Sonstige 
     
  • Die Besetzung erfolgt über ein öffentliches Bewerberverfahren (Bewerbungsfrist bis 29.10.23 verlängert / 1. Runde bis 25.09.23) per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de) nach bestimmten Kriterien (wirklich Nutzer, Zielgruppe, Alter, Geschlecht, Anliegen – persönliche Gründe der Mitwirkung / Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit / digitale Erreichbarkeit), die tatsächliche Auswahl erfolgt durch eine interne, neutrale Jury (ggf. auch im Losverfahren) mit abschließender Berufung durch den Landrat.
  • Der Beirat handelt und agiert nach einer eigenen Geschäftsordnung und nachfolgenden, notwendigen Regeln:
    • Wir gehen offen, politisch neutral (gilt nicht für politische Vertreter) und vertrauensvoll miteinander um und bringen uns und unsere Forderungen ehrlich, verlässlich und auf Augenhöhe ein.
    • Wir erkennen den gemeinsamen Mehrwert, ordnen diesem unsere lokalen und persönlichen Ziele unter und suchen den Konsens.
    • Wir treffen gemeinsame Entscheidungen im demokratischen Miteinander und vertreten diese dann gemeinsam, offen, transparent und verlässlich nach außen.

>> Nutzer- und Zielgruppenbefragung 15.09. - 15.12.23

Die Befragung ist abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Mobilitätsbeirat behandelt und in den verschiedenen Themenkomplexe eingespeist.

Lt. Auftrag des Kreistages soll die Elternschaft und die Bürgerschaft, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung adressieren.  Dies kann aktuell nur im Kontext aller bisher eigenen Prozesse (Änderungsrunden, mehrfache Befragung der Kommunen und Schulen, Rückkommunikation über das Beschwerdemanagement) und unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen bzw. deren Änderungsmöglichkeiten erfolgen.

Der Prozess Einwände und Änderungen vorzubringen ist dabei fortlaufend und über die publizierten Kommunikationskanäle gesichert. (Dokumentation unter https://mobilitaet.landkreis.gr/ Brennpunkte / FAQ)

Um trotzdem noch einmal alle aktuellen und möglichen Nutzergruppen zusätzlich zu erreichen, können vom 15.09. – 15.12.23 Einwendungen und Änderungsvorschläge per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de  (bitte so konkret wie möglich: Ort, Ziel, Zeitpunkt, Anliegen oder bei grundsätzlichen Sachverhalten sachliche Argumente / Begründungen) eingebracht werden