FAQ - Busnetz Süd / Mitte
Ausgangslage & Rahmenbedingungen:
Der Landkreis und auch die Verkehrsunternehmen sind an den jeweiligen Verkehrsvertrag und dessen Rahmen gebunden, alle Fraktionen und der Kreistag waren in diesen Prozess fortlaufend eingebunden / die grundsätzlichen Entscheidungen hat der Kreistag getroffen.
Die Netzgestaltung (Bustaktung, Fahrplan, Haltestellen) ist dabei zudem an Vorgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden – diese sind Grundlage für Planung, Vergabe und letztlich für alle Genehmigungen:
Nahverkehrsplan ZVON 2018 (dessen Fortschreibung geplant ansteht – siehe auch Beschluss vom 22.06.2022 )
Beschluss des Technischen Ausschusses Nr. 017/2020 - Bedienstandards und Qualitätskriterien für den Linienverkehr mit Omnibussen (Entsprechend dem Nahverkehrsplan des ZVON vom 22.03.2018 und der durch den Landkreis Görlitz abgeschlossenen Verkehrsverträge, sind bei der Vergabe künftiger Leistungen und Genehmigungen im ÖPNV des Landkreises Görlitz zusätzlich mindestens die am 17.11.2020 mit Beschluss 017/2020 durch den Technischen Ausschuss ergänzend beschlossenen Bedienstandards und Qualitätskriterien einzuhalten).
Alle aktuellen Planungen und deren Umsetzungen unterliegen den Rahmenbedingungen der jeweiligen Netzelemente (PlusBus / TaktBus / StadtBus / LandBus / FlexBus / SchulBus) >> https://www.gutvernetzt-landkreis-gr.de/de/angebots-und-netzelemente/
Für diese Netzelemente gibt es einen vorgegeben Rechts- und Finanzierungsrahmen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs – hier besonders die Anlage 5 - Mitfinanzierung der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes nach konkreten Linien und Kilometer und Anlage 06 - mindestens einzuhaltende Kriterien der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes (mit minimalen Abweichmöglichkeiten)
FAQ - Angebot und Betreiberwechsel Liniennetz Süd (DRB)
Update/Stand: 28.07.23 / 20.07.23 / 16.07.23
- Was ist die vertragliche Grundlage zwischen dem Landkreis und dem Verkehrsunternehmen DRB?
- Warum wurde überhaupt ausgeschrieben und ein neues Verkehrsunternehmen (VU) ausgewählt?
- Was sind die Hauptproblemfelder bei einem Wechsel der Verkehrsunternehmen?
- Warum gibt es aktuell (durch den Start) so viele Problemlagen (Umstiege / Anschlüsse zwischen einzelnen Linien)?
- Warum gibt es im Stadtverkehr Zittau keinen Ringverkehr mehr?
- Warum gibt es Probleme bei der Ortskenntnis des Fahrpersonals?
- Warum können die Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr untereinander per Funk kommunizieren?
- Was ist die vertragliche Grundlage zwischen dem Landkreis und dem Verkehrsunternehmen DB Regio Bus Ost GmbH (DRB)?
- Grundlage ist der Verkehrsvertrag Linienbündel „Süd“ zwischen dem Landkreis und der DB Regio Bus Ost GmbH (DRB):
- vom 05.10.2022 - basierend auf der Ausschreibung und dem dortige Leistungsverzeichnis
- abgeschlossenes, rechtlich mehrfach geprüftes und ordnungsgemäß durchgeführtes Vergabeverfahren
- umfangreiches / komplexes Vertrags- und Regelwerk / 37 Anlagen
- Betriebslaufzeit beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2032.
- Basis sind die 2021 eingeführten Fahr- und Linienpläne
- alle Verträge & Anlagen basieren auf den rechtlich empfohlenen Musterverträgen
- Das Unternehmen handelt, wie alle vertraglich gebundenen Unternehmen, eigenverantwortlich und eigenständig. Eine direkte Einflussnahme des Landkreises auf firmeninterne oder betriebliche Prozesse ist ausgeschlossen.
- Grundlage ist der Verkehrsvertrag Linienbündel „Süd“ zwischen dem Landkreis und der DB Regio Bus Ost GmbH (DRB):
Der Landkreis Görlitz als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schreibt die Leistung in der Regel alle 10 Jahre aus, um sicherzustellen, dass die Verträge mit dem Verkehrsunternehmen auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen Anforderungen entsprechen. Durch die Ausschreibung wird auch sichergestellt, dass der ÖPNV wirtschaftlich und effizient betrieben wird und die Bedürfnisse der Fahrgäste erfüllt werden. Die DB Regio Bus Ost GmbH hat im aktuellen Verfahren nach einem umfassenden und rechtmäßig durchgeführten, abgeschlossenen und mehrfach geprüften Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten. Der bisherige Anbieter unterlag in diesem Verfahren. Über die Ausschreibung wurde zudem sichergestellt, dass sich auch weitere, kleinere Verkehrsunternehmen an der Ausschreibung beteiligten konnten. Dies wurde aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt. Die jetzt durch die DRB eingesetzten Unterauftragnehmer sind durch den Verkehrsvertrag zulässig und unterliegen den gleichen betrieblichen Rahmenbedingungen wie die DRB, die alle Leistungen aus dem Verkehrsvertrag zu sichern hat.
Durch den geschlossenen Verkehrsvertrag gehen alle Verpflichtungen zur Erbringung der Verkehrsleistung an das neue Unternehmen über. Vorgeben ist hier allein die Leistung, also: Wie viele Kilometer sind auf welchen Linien in welchem Zeitkontext zu erbringen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und bestimmte technischen Parameter sind erforderlich. Die Umsetzung der Anforderungen, also das „Wie, Wo, Womit …“ obliegt allein dem Verkehrsunternehmen. Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Übergang ist eine Einigung zwischen dem alten und neuem Verkehrsunternehmen, welche beide Interessen berücksichtigen muss. Hier traten verschiedene Differenzen und Problemfelder auf, die durch das neue Verkehrsunternehmen nur durch pragmatische Ansätze gelöst werden können.
Betriebshöfe
Leider kam es zwischen den VU nicht zu einer Einigung, obwohl (wie sonst in der Branche üblich beim Betriebswechsel) über einen ausreichend langen Zeitraum über die Anmietung der Betriebshöfe in Zittau und Großschönau verhandelt wurde. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine Bewertung dazu obliegt dem Landkreis nicht. Um den Betriebsstart zu sichern, hat sich das VU in der Folge jedoch für Alternativlösungen entscheiden müssen. Das VU arbeitet mit Hochdruck daran, die temporären Probleme (Platzbeschaffenheit, Arbeitsbedingungen) zusammen mit der Mitarbeiterschaft sowie dem Landkreis zu lösen und informiert regelmäßig zum Fortgang der Aktivitäten.
Zittau: Anmietung des Betriebsgrundstücks der Firma Rumpf+Schuppe (Haupt-Betriebshof) ist erfolgt. Da aktuell das Grundstück noch nicht vollumfänglich zur Verfügung steht, sind alternative Lösungen notwendig. Diese sind temporär. Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebsfläche und das Bürogebäude am Hirschfelder Ring Ende 2023 vollständig nutzbar sein werden. Seit dem 20.07.23 bemüht sich die Stadt Zittau zusammen mit dem VU aktiv um einen besser zu nutzenden innerstädtischen Standort, um damit auch die Probleme, die am Abstellplatz Neusalzaer Straße vorliegen, zu beseitigen. Hier gibt es eine Lösung, die bis zum 21.08.23 umgesetzt wird.
Großschönau: Die Übernahme des Betriebshofes konnte mit dem bisherigen VU nicht erfolgreich verhandelt werden (Nutzung KVG-Betriebshof), sodass im Anschluss eine Alternativlösung gesucht werden musste. Aufgrund der vorgenannten laufenden Verhandlungen konnte der Mietvertrag erst Anfang Juni 2023 und geschlossen werden. Auch hier ist das VU aktiv an der Suche nach weiteren Lösungsansätzen.
Personal
Durch die unterschiedlichen Ansichten zum Personalübergang und dem daraus resultierenden späteren Verbindlichkeitstermin konnte das Verkehrsunternehmen erst ab diesem Zeitpunkt auf sichere Grundlagen für die Planung zurückgreifen. Zudem wurden seitens des VU alle beim Altbetreiber angemeldeten Urlaubsansprüche der übernommenen Fahrpersonale anerkannt (Kulanz). Dies führte zu Beginn der Verkehrsleistung beim VU in der Disposition zu teils erheblichen Einschränkungen (Stand 14.07.23). Beim Verwaltungspersonal der von der KVG zur DRB standen die gewechselten Planer, Disponenten und Einsatzleiter wegen einer 10-tägigen Pflicht-Schulung an den DRB-Systemen bis zum 14.07.23 nicht zur Verfügung. Ab 17.07.23 werden diese Mitarbeitenden in der planmäßigen Fahrer-Disposition eingesetzt und dafür sorgen, dass sich die Dienstplanung normalisiert. Das Verkehrsunternehmen wird zudem an den Standorten aktiv und zeitnah die Arbeits- und Pausenbedingungen verbessern.
Warum gibt es aktuell (durch den Start) so viele Problemlagen bei den Linien und den Umstiegen / Anschlüssen zwischen einzelnen Linien ?
Ein Betriebsstart mit einem solch umfassenden Linienbündel (69 Linien / ca. 550 Einzelfahrten auf über 10.000 Fahrt-km pro Tag) erfordert eine Anlaufzeit, da viele Probleme und notwendige Anpassungen erst im praktischen Betrieb sichtbar werden. Gegenwärtig gibt es viele Baustellen mit längerer Dauer im Landkreis Görlitz, welche meist mit halbseitigen Straßensperrungen und Bau-Lichtzeichenanlagen einhergehen. Als Beispiel dient die Bus-Linie 10: auf dieser Linie existieren aktuell gleichzeitig fünf Baustellen mit Ampeln. Verspätungen sind dabei unvermeidbar. Für den Zeitraum der Sommerferien erhöht sich die Anzahl zusätzlicher Baustellen. Zudem ist der durch den Landkreis vorgegebene Fahrplan generell eng getaktet. In dieser Situation führt das in der Folge dazu, dass Anschlüsse nicht immer sichergestellt werden können. Hier befinden wir uns aktuell in der Auswertung und werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zeitnah Änderungen vornehmen. Um die wichtigen Anschlussbeziehungen zu sichern, werden diese Änderungen mittels dienstlicher Regelungen durch das VU fest vorgegeben.
// Alle aktuellen Sperrungen und Meldungen unter: DRB - Änderungen / DRB - Meldungen
Sie haben ein aktuelles Problem - melden Sie dies bitte möglichst konkret (Problem, Linie, Fahrt (Zeitpunkt)) an oepnv@kreis-gr.de oder über das ZVON-KONTAKTFORMULAR bzw. direkt an das VU - DB Regio Bus Ost GmbH: 03581 447 777 / spreeneissebus@deutschebahn.de
Warum gibt es im Stadtverkehr Zittau keinen Ringverkehr mehr?
Eine Vorgabe für spezielle Fahrtreihungen im Stadtverkehr Zittau war nicht Gegenstand der Ausschreibung und ist damit aktuell leider nicht Bestandteil des Verkehrsvertrages. Das Verkehrsunternehmen erbringt hier vertragskonform die Leistung und folgt den Grundsätzen eines optimalen Ressourceneinsatzes und größtmöglicher betrieblicher Flexibilität. Die daraus resultierende Umsteigesituation ist weder für die Fahrgäste noch für die Stadt und den Landkreis zufriedenstellen. Aktuell prüft der Landkreis zusammen mit dem VU verschiedene Lösungen, die die Situation verbessern. Eine eventuell mögliche Rückkehr zum Ringverkehr ist, wenn finanziell und betrieblich darstellbar, frühestens im Herbst möglich. Als zeitnahe Lösung arbeiten wir an der Verbesserung der direkten Umsteigesituation.
Die betrieblichen Veränderungen gehen auch mit personellen Veränderungen einher. Zwar wurde ein Großteil des Fahrpersonals übernommen, trotzdem sind auch neue Fahrerinnen und Fahrer im Einsatz oder Sie werden aufgrund anderer dienstlicher Rahmenbedingungen und Dienstpläne anders als zuvor eingesetzt. Diese Planungen und Einsatzpläne obliegen immer den Verkehrsunternehmen, welche allerdings für den reibungslosen Ablauf auch die Ortskenntnis-Schulungen durchzuführen haben. Aufgrund der Lernkurve sind Geduld und Verständnis erforderlich, bis sich das System eingespielt und stabilisiert hat.
Aktuell wurden noch nicht alle neuen Busse geliefert, sodass Ersatzbusse im Einsatz sind. Diese werden bis Ende August durch die neuen Busse abgelöst. Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck an der zeitnahen Bereitstellung von umfassenderen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bussen, der Leitstelle sowie zwischen den Bussen untereinander. Bis zum Schulbeginn wird eine Voice-over-IP-Kommunikation zwischen Fahrern und Leitstelle eingerichtet. Diese erlaubt den Disponenten in der Leitstelle, flexibel ein oder mehrere Fahrzeuge anzurufen, alle Fahrzeuge auf einer Linie anzurufen, einen geplanten Anschluss aufzuschalten und/oder die daran beteiligten Fahrzeuge anzurufen. Die Fahrer wiederum können durch einfachen Tastendruck auf dem Bordrechner einen Anrufwunsch auslösen oder über den sogenannten Nahbereichsruf Fahrzeuge in einem vorher festgelegten Umkreis anrufen. Damit schafft die DRB einen mehr als vollwertigen Ersatz für den bei der KVG bislang genutzten Betriebsfunk. Alle im Einsatz befindliche Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin verfügen zudem über ein Diensttelefon.
… wird je nach Fragestellungen ergänzt / fortgesetzt.