Rahmenbedingungen und Hinweise zum Bus-Sytem

Ausgangslage & Rahmenbedingungen:

Der Landkreis und auch die Verkehrsunternehmen sind an den jeweiligen Verkehrsvertrag und dessen Rahmen gebunden, alle Fraktionen und der Kreistag waren in diesen Prozess fortlaufend eingebunden / die grundsätzlichen Entscheidungen hat der Kreistag getroffen.

Die Netzgestaltung (Bustaktung, Fahrplan, Haltestellen) ist dabei zudem an Vorgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden – diese sind Grundlage für Planung, Vergabe und letztlich für alle Genehmigungen:

Nahverkehrsplan ZVON 2018 (dessen Fortschreibung geplant ansteht – siehe auch Beschluss vom 22.06.2022 )

Beschluss des Technischen Ausschusses Nr. 017/2020 - Bedienstandards und Qualitätskriterien für den Linienverkehr mit Omnibussen (Entsprechend dem Nahverkehrsplan des ZVON vom 22.03.2018 und der durch den Landkreis Görlitz abgeschlossenen Verkehrsverträge, sind bei der Vergabe künftiger Leistungen und Genehmigungen im ÖPNV des Landkreises Görlitz zusätzlich mindestens die am 17.11.2020 mit Beschluss 017/­2020 durch den Technischen Ausschuss ergänzend beschlossenen Bedienstandards und Qualitätskriterien einzuhalten)

Alle aktuellen Planungen und deren Umsetzung unterliegt den Rahmenbedingungen der jeweiligen Netzelemente (PlusBus / TaktBus / StadtBus / LandBus / FlexBus / SchulBus) >> https://www.gutvernetzt-landkreis-gr.de/de/angebots-und-netzelemente/

Für diese Netzelemente gibt es einen vorgegeben Rechts- und Finanzierungsrahmen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs – hier besonders die Anlage 5 /Mitfinanzierung  der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes nach konkreten Linien und km und Anlage 06 / mindestens einzuhaltende Kriterien der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes (mit minimalen Abweichmöglichkeiten)