Gesamtbericht des Landkreises Görlitz nach Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/07

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.12.2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

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