Hinweise für die Träger der Jugendhilfe Antragstellung nach SGB VIII über das Internetportal

zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Rechtsanspruches der Sorgeberechtigten/ Eltern/ Pflegepersonen

für die folgenden Angebote und Leistungen:

  • Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII
  • Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII
  • Neue ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) gemäß § 52 SGB VIII
  • Modellprojekte und Projekte, die der Unterstützung anderer Leistungsangebote dienen, z. B. der Pflegeeltern entlastender Dienst


Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
 

Was ist zu tun?

  1. Registrieren oder bereits bestehenden Zugang nutzen
    Über das Förderportal des Landkreises Görlitz können Sie sich selbst registrieren. Dazu brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort.

    Sollten Sie / Ihre Organisation bereits über einen Nutzerzugang verfügen, können durch Sie Ergänzungen vorgenommen werden. Dafür gibt es Sie 2 Varianten. Es wird ein zusätzlicher   Nutzerzugang für Ihre Organisation erstellt oder es wird der neue Nutzer nur als Ansprechpartner zu einem bestehenden Nutzerzugang ergänzt. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Förderportal.

    Zugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
     
  2. Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen.

    grafik-foerdermittelvergabe Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen im Landratsamt Görlitz eingereicht werden.

Die Einreichung kann erfolgen, indem Sie das Dokument

  • über das Postfach des Portals zusenden oder
  • Sie können das unterzeichnete Abschlussschreiben wie bisher zusenden an:
    Jugendamt
    SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
    Bahnhofstraße 24
    02826 Görlitz


Weitere Informationen rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier



Was ist zu beachten?

Antragsfrist:

Anträge sind vom 28.04.2025 bis zum 02.06.2025 für das Haushaltsjahr 2026 digital über das Förderportal einzureichen.

Einzureichende Unterlagen:

  • Anlage Antrag Jugendhilfe SGB VIII 
  • Gemeinnützigkeitsbestätigung durch das Finanzamt
  • Organigramm/Leitbild
  • Projektbeschreibung/Leistungsbeschreibung
  • Aktuelle Satzung/Gesellschaftervertrag
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Handelsregisterauszug
  • Aktuelle Unterschriftvollmacht
  • Vereinbarung Schutzauftrag nach § 8a i.V. mit § 72a SGB VIII
  • Selbstauskunft



Ausgaben / Kosten:

Die Ausgaben sind getrennt nach Personalkosten und Sachkosten zu beantragen. Eine entsprechende Voreinstellung ist systemseitig bereits vorhanden.

Personalkosten sind in der Anlage Antrag Jugendhilfe SBG VIII in dem Tabellenblatt „Anlage FK Blatt 1 und FK Blatt 2“ zu untersetzen und für jede Fachkraft einzeln aufzuführen (wie bereits aus den vergangenen Jahren bekannt). Bitte ergänzen Sie die Tabellenblätter entsprechend der Anzahl der Fachkräfte im Bedarfsfall.

Honorarkosten sind in der Anlage Antrag Jugendhilfe SBG VIII in dem Tabellenblatt „Anlage H“ zu untersetzen. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind zu begründen.

Projektkosten und weitere Sachkosten sind in der Anlage Antrag Jugendhilfe SBG VIII in dem Tabellenblatt „Anlage P“ einzeln zu untersetzen. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind zu begründen.


Finanzierung:

Antragsberechtigt: 

- Träger, denen die Aufgabe zur Erbringung der o.g. Leistungen per Beschluss übertragen wurde
- Träger, mit denen dazu zur Aufgabenerfüllung eine Leistungsvereinbarung vorliegt  

Finanzierungsart:

Projektförderung mit Anteilsfinanzierung

Finanzierungsanteil:

bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Eigenmittel:

sind Bestandteil der Finanzierung


Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung über das Portal ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. 


Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt wie im Bescheid festgelegt und wie in den Vorjahren bereits vollzogen. 


Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis erfolgt wie im Bescheid festgelegt und wie in den Vorjahren bereits vollzogen.