Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter unterstützen betagte und hochbetagte Menschen ohne Pflegegrad ehrenamtlich. Sie helfen bei der Gestaltung des Alltags. So erledigen sie zum Beispiel gemeinsam mit den Senioren Einkäufe, begleiten bei Arztbesuchen oder Behördengängen und gestalten gemeinsam Freizeit zum Beispiel beim Spazierengehen oder dem Besuch von Veranstaltungen.
Die regelmäßige Begleitung im Alltag dient dem Verbleib der Seniorinnen und Senioren in der eigenen Häuslichkeit und unterstützt deren Selbständigkeit.

Organisiert wird die Alltagsbegleitung über Projektträger. Sie vermitteln SeniorInnen und Alltagsbegleiter. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 3 Alltagsbegleiter für die Betreuung einsetzen. Projektträger können sein: gemeinnützige Vereine, Gemeinden, Kirchgemeinden, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen.

Alltagsbegleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung von maximal 80 Euro pro Monat. Sie können bis 32 Stunden im Monat Personen betreuen. Bei einer geringeren Stundenzahl reduziert sich die Aufwandsentschädigung anteilig. Diese Aufwandsentschädigung kann steuerfrei sein (s. Einkokmmenssteuergesetz EStG § 3 Nummer 26). Danach sind diese Form der Einnahmen bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuerfrei.

Rechtsgrundlage für das Projekt ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen.

Im Landkreis Görlitz gibt es folgende Projektträger, gegliedert nach Regionen:

Planungsraum Weißwasser (118 KB)

Planungsraum NIesky - keine Projekte Alltagsbegleiter

Planungsraum Görlitz (119 KB)

Planungsraum Löbau (177 KB)

Planungsraum Zittau (118 KB)