Strategische Ziele der Jugendhilfe
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Vision, Grundsätze und Handlungsziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz ab dem 01.01.2025 für die Bereiche
- Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII
- Jugendverbandsarbeit gem.§ 12 SGB VIII
- Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem.§ 14 SGB VIII und
- Förderung der Erziehung in der Familie gem.§ 16 SGB VIII
Vision:
Der Landkreis Görlitz als Lebens- und Sozialisationsraum eröffnet Kindern und Jugendlichen positive Rahmenbedingungen zur Entfaltung ihrer Potentiale und für die Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Familien erhalten Möglichkeiten zur Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Chancengleichheit und Teilhabe sollen gefördert und sozialer Benachteiligung soll entgegengewirkt werden. Kinder, Jugendliche und Familien erhalten die Möglichkeit, sich mit ihrer Heimat zu identifizieren und ihre Verantwortung wahrzunehmen, den Grenzraum im Sinne einer offenen europäischen Gesellschaft zu gestalten. Eine plurale Trägerlandschaft der Jugendhilfe unterstützt dazu aktiv die Umsetzung der Vision im Landkreis.
Grundsatz 1
Im Landkreis Görlitz stehen lebenswelt- und sozialraumorientierte Unterstützungsangebote frühzeitig für Familien in vielfältigen Lebenslagen zur Verfügung. Die Zugänge sind alltagsnah und niederschwellig.
Handlungsziel 1
Familienbildungsangebote sind kontinuierlich, wohnort- und lebensweltnah und richten sich nach den Interessen der Zielgruppen. Dies spiegelt sich in vielfältigen, niederschwelligen, geschlechtersensiblen, inklusiven Angeboten in ausgewogener Komm- und Gehstruktur wider. Familien werden besonders im frühkindlichen Bereich, der Phase der Pubertät und an den Übergängen von Entwicklungsphasen begleitet.
Handlungsziel 2
Die Fachkräfte der Familienbildung stehen Fachkräften insbesondere von Regeleinrichtungen als Ansprechpartner zur Verfügung, dies sind Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen. Die Fachkräfte nutzen die Zugänge auch über diese Einrichtungen, um möglichst viele Eltern und andere Erziehende, insbes. mit besonderem Unterstützungsbedarf, mit Familienbildungsangeboten zu erreichen. Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist Qualitätsmerkmal in der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote.
Handlungsziel 3
Für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen arbeiten die Fachkräfte der Jugendhilfe mit Eltern und anderen Erziehenden im Sinne einer Erziehungspartnerschaft zusammen. Eltern und andere Erziehende erhalten Gelegenheiten, Selbstwirksamkeit, Empowerment und Partizipation zu erfahren und aktiv im Gemeinwesen zu wirken. Im Fokus stehen dabei immer das Interesse und Wohl der Minderjährigen.
Grundsatz 2
Angebote und Ressourcen im Gemeinwesen sind so konzipiert, dass sie Teilhabechancen junger Menschen unterstützen, Erfahrungs- und Erlebniswelten erweitern, Kompetenzen und Resilienz fördern, die Entfaltung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ermöglichen.
Handlungsziel 1
Fachkräfte von Jugendhilfeangeboten sind Ansprechpartner für junge Menschen. Vielfältige außerschulische Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen wohnort- bzw. lebensweltnah offen. Diese Angebote sind so ausgerichtet, dass sie an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und ihnen die Möglichkeit/den Zugang zu Mitbestimmung und Gestaltung geben. Die Förderung von Eigeninitiative und Engagement der jungen Menschen ist Bestandteil jedes Angebots.
Handlungsziel 2
Angebote zur Kompetenzförderung richten sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen und finden auch in entsprechenden Regeleinrichtungen und Institutionen statt. Jungen Menschen werden Strategien, Methoden und Handwerkszeug angeboten, gefährdende Einflüsse zu erkennen und sich vor diesen zu schützen. Dabei stehen die Aneignung und Festigung von Kompetenzen, Resilienz und Selbstermächtigungserfahrungen im Vordergrund. Erziehende und Fachkräfte von Institutionen sind über gefährdende Einflüsse informiert und schützen Kinder und Jugendliche vor diesen.
Handlungsziel 3
Die Angebote im Gemeinwesen sind so gestaltet, dass Beteiligung und Engagement von jungen Menschen ermöglicht ist. Kinder und Jugendliche werden an ihren selbstgewählten Begegnungsorten im Gemeinwesen begleitet, wenn dies erforderlich ist. Die Angebote beinhalten insbesondere die Umsetzung folgender Querschnittsthemen:
- Geschlechtsspezifik,
- Teilhabe und Chancengleichheit,
- Kinder- und Jugendbeteiligung,
- Demokratie- und Toleranzerziehung,
- interkulturelle und integrative Kinder- und Jugendarbeit
Handlungsziel 4
Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist Qualitätsmerkmal in der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote. Zur Entwicklung von Angeboten werden die unterschiedlichen Ressourcen und Kompetenzen der kooperierenden Personen, Träger, Kommunen, Instanzen im Landkreis genutzt, fachlicher Austausch angeregt sowie gemeinsame Strategien entwickelt.
Handlungsziel 5
Junge Menschen mit individuellen Herausforderungen werden im Kontext von Bildungsinstitutionen mit standortspezifischen Maßnahmen beraten. Nach Erfordernis werden gruppendynamische Prozesse begleitet und moderiert. Die Weitervermittlung und Zusammenarbeit mit Akteuren im Sozialraum der Bildungsinstitution sind notwendig.