Prostituiertenschutzgesetz

§ 10 Gesundheitliche Beratung

Im Juli 2017 trat das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" - auch Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) genannt - in Kraft. Seit Juli 2018 wird das Gesetz nun in Sachsen und somit auch in Görlitz umgesetzt.

Das Gesetz sieht eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeiter*innen im zuständigen Gesundheitsamt vor. Sexarbeiter*innen haben hierbei die Möglichkeit, sich über alle Gesundheitsaspekte sowie Risiken und Prävention beraten zu lassen.

Über die gesundheitliche Beratung wird eine (kostenfreie) Bescheinigung ausgestellt. Diese wird zur Anmeldung der Tätigkeit im Bereich der Prostitution im Ordnungsamt benötigt. Das Gesetz sieht vor, dass die gesundheitliche Beratung jährlich im Gesundheitsamt durchgeführt werden muss, für Sexarbeiter*innen zwischen 18 und 21 Jahren gilt die Regelung der 1/2jährlichen Beratung.

Auf der Bescheinigung müssen folgende Daten angegeben sein:

  • Vor- und Nachname der beratenen Person
  • das Geburtsdatum der beratenen Person
  • die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

Terminvereinbarungen bitte telefonisch oder per Mail:

Telefon: 03581 663-2617

Mail: gesundheitsamt.prostschg@kreis-gr.de