elektronische Rechnungen im Landratsamt Görlitz
Die hier bereitgestellten Dokumente geben den aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU zu elektronischen Rechnungen im Landkreis Görlitz, Landratsamt, wieder:
Informationsschreiben zur Einführung des Rechnungsempfanges auf elektronischem Weg als .pdf (0,3 MB)
Bitte beachten Sie zukünftig bei der Einreichung von elektronischen Rechnungen, dass diese immer die Referenznummer des zuständigen Rechnungsempfängers im Landkreis Görlitz, Landratsamt, wiedergibt, da sonst eine Bearbeitung nicht stattfinden kann.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Änderung, welche seit März 2022 gilt: Nutzen Sie bei der Einreichung von eRechnungen/ xRechnungen für die Referenznummer das BT-Feld „BT-56“. (ursprünglich BT-46)
Welche Referenznummern im Landkreis Görlitz, Landratsamt, im Einsatz sind, entnehmen Sie bitte nachfolgendem Schreiben:
Bitte nutzen Sie die OZG-RE zur Stellung von E-Rechnungen an den Landkreis Görlitz. Beachten Sie bitte hierzu das
Informationsblatt für Rechnungssteller von E-Rechnungen (SID) als .pdf (0,9 MB)
Inhalt:
- Das OZG-RE-Portal
Die OZG-RE ist das zentrale Rechnungseingangsportal für die mittelbare Bundesverwaltung sowie mitnutzende Bundesländer, welches auch durch den Freistaat Sachsen nachgenutzt wird. Alle an sächsische Behörden adressierten Rechnungen sind zwingend über die OZG-RE zu stellen. - Die Registrierung an der OZG-RE
- Übermittlungsmöglichkeiten von E-Rechnungen
- Status eingereichter Rechnungen
- Kontaktadressen bei technischer Rückfragen
und die bereitgestellten FAQs zur Nutzung des OZG-RE Portals unter folgendem Link:
https://www.e-rechnung-bund.de/faq/ozg-re/
Inhalt:
- Allgemeines zur OZG-RE
- Registrierung auf der OZG-RE
- Übermittlung und Abholen von E‑Rechnungen an der OZG-RE
- Status von eingereichten E‑Rechnungen
- Support/Hilfestellung bei der Nutzung der OZG‑RE
Die Dokumente dienen als Informationsquelle und werden ständig aktualisiert.