EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt1 - besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie - verabschiedet. Ihre Bestimmungen müssen bis zum 28.12.2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, den Binnenmarkt auch im Bereich des Dienstleistungssektors zu realisieren und die Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Mitgliedsstaaten abzubauen, die in behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bestehen.
Die zentralen Kernanforderungen der EU-DLR sind:
- Bereitstellung von Informationen (Internet) und
- die elektronische Verfahrensabwicklung.
Die Umsetzung der Richtlinie soll stufenweise erfolgen.
Zentrale Inhalte der Richtlinie sind:
- Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (Art. 6 DL-RL)
- Vollständige elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 DL-RL)
- Normenprüfung (Art. 5 DL-RL)
- Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung der vom deutschen Gesetzgeber zu regelnden Fristen für Genehmigungsverfahren (Art. 13 Abs. 4 DL-RL)
- Vorschriften der europäischen Amtshilfe (Art. 28 ff DL-RL) aller Genehmigungsbehörden in einem europäischen Behördennetz (Art. 32 DL-RL) auf Basis einer europaweiten Datenbank - Internal Market Information System (IMI, Art. 34 DL-RL)
Weitere Informationen zur EU-DLR finden Sie hier: www.bfdi.bund.de
Für den elektronischen Zugang steht Ihnen für die EU-DLR-Verfahren folgende E-Mail-Adresse EU-DLR-Verfahren@kreis-gr.de
zur Verfügung.