Aktuelles Amtsblatt

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz
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Nr. 6/2025 | 19. März 2025


1. Sondersitzung des Kreistages Görlitz

Die Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Montag, dem 24. März 2025, um 15 Uhr, im Veranstaltungssaal E.001 des Landratsamtes Görlitz, Eingang Berliner Straße 42, 02826 Görlitz statt.

Tagesordnung öffentlich:

1

Eröffnung

2

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

3

Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzeptes für den Landkreis Görlitz für die Jahre 2025-2028

4

Haushaltssatzung und Budgetplan 2025/2026

5

Änderung Zuschussvereinbarung mit der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH

6

Satzung des Landkreises Görlitz über die Bestellung und Entschädigung der Stellvertretenden Kreisbrandmeister (Entschädigungssatzung stellvertretende Kreisbrandmeister)

7

Satzung des Landkreises Görlitz über die Bestellung und Entschädigung der Ausbilder der Feuerwehr und ihrer Helfer (Entschädigungssatzung Ausbildung)

8

Sonstiges


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Beschlüsse der 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 05.03.2025

Beschluss-Nr.: 060/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 1 Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, Oybin, Seifhennersdorf, Zittau wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss-Nr.: 061/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 2: Herrnhut, Kottmar, Oderwitz wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss-Nr.: 062/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 3: Beiersdorf, Dürrhennersdorf, Ebersbach-Neugersdorf, Neusalza-Spremberg, Oppach, Schönbach wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss-Nr.: 063/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 4: Bernstadt a.d.Eigen, Großschweidnitz, Hohendubrau, Lawalde, Löbau, Mücka, Ostritz, Quitzdorf am See, Reichenbach O./L., Rosenbach, Schönau-Berzdorf a.d.Eigen, Vierkirchen, Waldhufen wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss-Nr.: 064/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 5: Görlitz, Horka, Kodersdorf, Königshain, Markersdorf, Neißeaue, Schöpstal wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss-Nr.: 065/2025
Der Landrat wird beauftragt, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren mit der Vergabenummer: BBA/GR/2032/32 den Zuschlag je Los auf das Angebot des nachfolgend genannten Bieters zu erteilen: Das Vorhaben Los 6: Bad Muskau, Boxberg/O.L., Gablenz, Groß Düben, Hähnichen, Krauschwitz i.d.O.L., Kreba-Neudorf, Niesky, Rietschen, Rothenburg/O.L., Schleife, Trebendorf, Weißkeißel, Weißwasser/O.L. wird an den Bieter Glasfaser Plus GmbH vergeben.

Beschluss Nr.: 066/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt, den bestehenden Darlehensvertrag bis zu einer maximalen Höhe von 10.000.000,00 Euro mit der Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH und der Medizinische Versorgungszentren des Krankenhauses Weißwasser gemeinnützige GmbH auf Grundlage der Kreistagsbeschlüsse Nr. 188/2022 vom 14. Dezember 2022 und Nr. 077/2024 vom 11. Dezember 2024 um die Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH zu erweitern, um den Transformationsprozess zur Neuausrichtung des Gesundheitszentrums weiterzuführen und mögliche Liquiditätsschwankungen auszugleichen.

Beschluss Nr.: 067/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz genehmigt im Ergebnishaushalt 2024 eine überplanmäßige Aufwendung für die Abschlagszahlung ÖPNV IV. Quartal 2024 an die DB Regio Bus Ost GmbH in Höhe von 3.658.009,62 Euro (Netto: 675.907,02 Euro).

Beschluss Nr.: 068/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 41.01. – Sozialamt in Höhe von 2.216.400 Euro für das Jahr 2024.

Beschluss Nr.: 069/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt als Mitglieder in den Beirat für sorbische Angelegenheiten (Sorbenbeirat): Diana Matiza, Sebastian Bertko, Lutz Jankus, Mark Schneider.

Beschluss Nr.: 070/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Streichung Maßnahme 10.39 – Einstellung Zuschuss Erlebniswelt Krauschwitz in der Anlage des Haushaltsstrukturkonzeptes für den Landkreis Görlitz für die Jahre 2025 – 2028.

Beschluss Nr.: 071/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Streichung der Maßnahme 10.16 – Reduktion des ÖPNV-Angebotes durch Abbestellung von Linien in Höhe von 3,5 % in der Anlage zum Haushaltsstrukturkonzept für den Landkreis Görlitz für die Jahre 2025 – 2028.

Beschluss Nr.: 072/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz ändert im Wege der Einigung den Beschluss Nr. 019/2024 vom 04.09.2024 dahingehend, dass an Stelle von Herrn Detlef Lothar Renner als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien Herr Jens Hoffmann tritt. Im Übrigen bleiben die Vertreter und deren Stellvertreter in der Verbandsversammlung unverändert.

Beschluss Nr.: 073/2025
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beruft Herrn Landrat Herrn Dr. Stephan Meyer in den Stiftungsrat der Stiftung Kraftwerk Hirschfelde.


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Veröffentlichung von Informationen gem. § 36b SächsGemO der Verbandsversammlung am 04.11.2024

Die Zweckverbandsversammlung Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien hat in der Sitzung am 04.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst.

Bekanntgabe von Beschlüssen in der Sitzung am 04.11.2024:

Mit Beschluss ZV 0/2024 wählte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ Herrn Thomas Rublack zum Nachfolger des Verbandsvorsitzenden. Bisheriger Verbandsvorsitzender war Herr Landrat Dr. Meyer.

Mit Beschluss ZV 05/2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ die Unterschriftsbefugnis für Herrn Thomas Rublack „Anordnungsbefugnis“ ab 05.11.2024 erteilt. Die Anordnungsbefugnis für Herrn Dr. Stephan Meyer wurde zum 04.11.2024 aufgehoben.

Mit Beschluss ZV 06/2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien den Verkauf des gebrauchten LKW Ural D-902 mit Schneefräse an ein Vereinsmitglied des „Luftfahrttechnischen Museumsvereins Rothenburg e.V.“ zum Preis von 5.000 € beschlossen.

Im nichtöffentlichen Teil wurde mit dem Beschluss ZV 07/2024 ein Grundstücksverkauf auf der Gemarkung in Rothenburg unter dem Vorbehalt, der rechtlichen Prüfung der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, beschlossen. Die Zweckverbandsversammlung muss über das Prüfungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden.



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Vierkirchen, Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 3, 6 und Flur 7 ab 24. März 2025 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz ab April 2025 Vermessungsarbeiten mit einem Unmanned Aerial Vehicle (UAV, umgangssprachlich „Drohne“) durch. Die Befliegungen dienen der Gewinnung von Vermessungsdaten zur Aktualisierung des Gebäudebestands des Liegenschaftskatasters und deren Abgleich und Harmonisierung mit den amtlichen topographischen Kartenwerken. Die Befliegungen erfolgen in Abhängigkeit der Witterung.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).


Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung (SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für  die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2025 regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch:

- Lausitzer Neiße (Dreiländereck)
- Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal)
- Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz)
- Lausitzer Neiße (Pechern)
- Pfaffenbach (Hartau)
- Schwarzer Schöps   (uh. Jänkendorf)

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort machen können.

Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL unter der Tel.-Nr.: 035242 632 5001.



Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“, Kartierdurchgang 2025

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich des Landkreises Görlitz hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro

OGF-Sachsen (Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung GmbH)

mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.

Die Mitarbeiter des Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Görlitz im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von April bis September 2025 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb folgender Gemeinden: Stadt Niesky, der Stadt Rothenburg/O.L., Rietschen, Horka und Hähnichen.

WBK_2025_Mende

Die betroffenen Eigentümer und Nutzer werden um Verständnis gebeten.

Ob im Zuge der Kartierung ein Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Oberlausitz erfragt werden.

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Forstbezirk Oberlausitz:
Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik, Waldökologie und Naturschutz
Herr Christopher Mende, Tel.: 03591 / 216 116.

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung

Ansprechpartner:
Michael Götze-Werthschütz
03501/ 468337



Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst – Forstbezirk Neustadt zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ – Kartierdurchgang 2025

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich betroffener Gemeinden im Landkreis Bautzen und Görlitz hat der Staatsbetrieb Sachsenforst Büros mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.

Die Mitarbeiter der Büros werden die zu untersuchenden Flächen in den betroffenen Landkreisen Bautzen und Görlitz im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von April bis September 2025 begehen. Die Untersuchungsgebiete im Forstbezirk Neustadt sind nachfolgend ihrer Gemeindebetroffenheit als auch beauftragten Planungsbüros aufgelistet:

Landkreis

Gemeinde

beauftragtes Büro

Bautzen

Gemeinde Arnsdorf

Bietergemeinschaft  Konstantin Weise & Jonas Schädlich

Gemeinde Burkau

Gemeinde Frankenthal

Gemeinde Großharthau

Gemeinde Haselbachtal

Gemeinde Neukirch /Lausitz

Gemeinde Ohorn

Gemeinde Rammenau

Gemeinde Schmölln-Putzkau

Stadt Bischofswerda

Stadt Elstra

Stadt Großröhrsdorf

Stadt Pulsnitz

Görlitz

Gemeinde Markersdorf

Bietergemeinschaft Hilpert / Ginhold / Morgenstern / Löffler

Gemeinde Mittelherwigsdorf

Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Stadt Bernstadt a. d. Eigen

Stadt Görlitz

Stadt  Herrnhut

Stadt  Ostritz

Stadt Zittau

Osterzgebirge Sächsische Schweiz

Stadt Neustadt in Sachsen

Bietergemeinschaft  Konstantin Weise & Jonas Schädlich

Stadt Stolpen

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Neustadt erfragt werden. 

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Forstbezirk Neustadt

Sachbearbeiter Waldökologie und Naturschutz –   Herr Stubenrauch, Tel.: 03596585721

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung

Ansprechpartner:

Michael Götze-Werthschütz, Tel.: 03501/ 468337

WBK_2025_Stubenrauch



Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000

Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Landkreis Görlitz.

Gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.

Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2025 folgende Untersuchungen durch:

I           Erhebung vogelkundlicher Daten in Vogelschutzgebieten:

47 – „Muskauer und Neustädter Heide“
50 – „Neißetal“
52 – „Talsperre Quitzdorf“
55 – „Zittauer Gebirge“
Weitere Informationen zu den Erhebungen:
https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html (SPA-Monitoring)

II          Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten:
045 – „Teichgruppen am Doberschützer Wasser“
061E – „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“
102 – „Raklitza und Teiche bei Rietschen“.

III         Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Glattnatter, Zauneidechse, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch, Kammmolch, Eremit, Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer, Hirschkäfer, und Scheidenblütgras) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung).

Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter https://www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat-gebiete-in-sachsen-30440.html und
https://www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sachsen-30442.html
 (NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar.

Eine Übersichtkarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm 2025 der BfUL zu NATURA 2000 finden Sie im Internet unter https://www.bful.sachsen.de/aktuelle-kartierungen-und-projekte-5198.html in der Rubrik „Aktuelle Kartierungen“.

Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.



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Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Telefon: 03581 663-9017
amtsblatt@kreis-gr.de
www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 18. März 2025


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