Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

(Gesundheitsausweis/ Gesundheitsbelehrung)

Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz wird als Online-Belehrung oder Präsenz-Belehrung an Standorten des Landratsamtes angeboten.

Ihren Termin für die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz können Sie online buchen.

Bei dem Wunsch der Ausstellung eines Duplikates wenden sich bitte per E-Mail an ifs-belehrung@kreis-gr.de


Online-Belehrung


Online-Belehrung für Schüler, BFDler, FSJler


Terminbuchung Präsenz-Belehrung



Was kostet die Belehrung?

  • Die Kosten für die Belehrung sowie die Bescheinigung betragen 37,00€
  • Die Kosten zur Ausfertigung eines Duplikats betragen 20,00 €. 
  • Die Zahlung erfolgt bar oder mit Karte.
  • Eine Kostenbefreiung ist insbesondere für folgende Personen möglich:
    • Schulpraktikum

    • Bundesfreiwilligendienst

    • Berufsgrundbildungsjahr 

    • Freiwilliges Soziales Jahr


In welcher Sprache erfolgt die Belehrung?

  • Für die Online-Belehrung steht eine große Anzahl an Sprachen zur Verfügung: Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch* (* = Video nur mit Untertitel)
  • Für die Anmeldung ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich. Teilnehmende mit ausländischen Rufnummer wenden sich bitte an die folgende Hotline: Tel.: 02182 – 850765 oder ifsg@tz-glehn.de
  • Die Präsenz-Belehrung erfolgt in deutscher Sprache.


Was ist zum Präsenz-Termin mitzubringen?


Publikationen und Hinweise


Ansprechpartner

E-Mail: ifs-belehrung@kreis-gr.de

Telefon: 03581 663 2678