Hinweise zur Nutzung von Abfallbehältern

Die Abfallgebühren

Die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung sind auf der Homepage unter Landratsamt, Kreisrecht veröffentlicht. Die Gebühren werden dem Grundstückseigentümer per Gebührenbescheid mitgeteilt.

Für die Entsorgung von Abfällen erhebt der Landkreis folgende Gebühren:
Die Festgebühr Haushalt in Höhe von 24,00 €/ Jahr wird für jede gemeldete Person mit Haupt- und Nebenwohnsitz berechnet. Die Angaben gegenüber dem zuständigen Einwohnermeldeamt sind verbindlich. Bei anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe und andere Einrichtungen) richtet sich die Festgebühr nach der Größe und Anzahl der Restabfallbehälter. Die jährliche Nutzungsgebühr richtet sich bei der Bio- und Restabfallentsorgung nach der Größe und Anzahl der Abfallbehälter. Die Berechnung der Leistungsgebühr für die Restabfallentsorgung erfolgt je Entleerung. Es wird mindestens eine Entleerung pro Restabfallbehälter im Kalenderhalbjahr berechnet, d.h. auch wenn weniger Entleerungen in Anspruch genommen wurden. Die Gebühr für die Bioabfallentsorgung ist eine Jahresgebühr, d.h. wird diese nicht nach der Anzahl der Leerungen berechnet. Die Gebühr berechtigt zu 26 Leerungen pro Kalenderjahr.

Abfallgebührenübersicht zum Download als pdf-Datei

Der Abfallgebührenbescheid
Wie jedes Jahr werden Ende Januar die Abfallgebührenbescheide versandt. Diese enthalten die Schlussrechnung des Vorjahres und die Vorausveranlagung für das laufende Kalenderjahr. Grundstückseigentümer, die keinen Gebührenbescheid erhalten haben, melden sich bitte beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Nachzahlungen für die Abfallentsorgung des Vorjahres bei der ersten Gebührenzahlung zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig werden.

Sofort fällige Beträge (Saldo 31. Dezember) sind unverzüglich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft einzuzahlen! Guthaben des Vorjahres sind zu verrechnen oder mit schriftlichen Antrag anzufordern.

Erläuterungen zum Abfallgebührenbescheid (Download als pdf-Datei)

So ist zu bezahlen
Die Abfallgebühren sind in der Regel fällig am:
15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11.
Sofern Sie eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werden die Beträge zu den Fälligkeiten abgebucht. Sie können auch in Halbjahresraten oder einmalig den Gesamtbetrag zahlen. Das ist jedoch schriftlich für das Folgejahr zu beantragen. Bitte überweisen Sie die Abfallgebühren pünktlich mit Angabe der Kundennummer, da sonst Mahnungen und Säumniszuschläge fällig werden.

Bankverbindung:
- Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz
- IBAN: DE 5385 0501 0030 0000 0215
- BIC: WELADED1GRL

SEPA-Lastschrift
Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft bei Bedarf beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Sie müssen lediglich auf Ihre Kontendeckung achten. Hierzu steht Ihnen auch das Formular SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung. Bitte an die Unterschrift denken und das Original einreichen!

An-, Ab- und Änderungsmeldungen
An-, Ab- und Änderungsmeldungen in der Bemessungsgrundlage von Abfallgebühren (Behälter/Personen) erfolgen durch den Grundstückseigentümer (Vermieter) oder einen von ihm Bevollmächtigten formlos schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder unter Nutzung der Formulare beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat ist im Original und mit Unterschrift (keine E-Mail, kein Fax) abzugeben. Abfallbehälter sind beim Austausch leer und unverschlossen bereitzustellen.

Anmeldung
Der Grundstückseigentümer hat die Anmeldung unaufgefordert 10 Tage vor Nutzung/ Bezug des Grundstückes formlos schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder mittels Formular einzureichen.

Änderungen
Änderungen sind dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft durch den Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats formlos schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder mittels Formular mitzuteilen.

Folgende Angaben sind zur Bearbeitung erforderlich:
- Name und Adresse des Grundstückseigentümers
- Name und Adresse der zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten
- Anzahl der mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen
- Art, Beschaffenheit und Menge der Abfälle
- Zeitpunkt des erstmaligen Anfalls
- Telefonnummer und Email für Rückfragen

Schaden oder Verlust des Abfallbehälters
Wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft, wenn der Abfallbehälter Mängel, wie z.B. Risse oder einen kaputten Deckel aufweist oder Ihr Abfallbehälter unauffindbar ist. Der beauftragte Entsorger stellt Ihnen in Kürze einen Ersatzbehälter bereit. Abfallgefäße sind nicht anzubohren, um Ketten oder andere Verschlussmöglichkeiten anzubringen.

Es ist möglich, dass Abfallbehälter während des Kippvorganges mit ins Fahrzeug gefallen sind oder es kam zu Verwechslungen auf den Sammelplätzen. Bei Verschwinden von Abfallbehältern wenden Sie sich umgehend an den entsprechenden Sachbearbeiter in der Gebührenveranlagung. Der Chip des Behälters wird daraufhin gesperrt. Es wird zunächst ein neuer Behälter gestellt. Kippungen auf anderen Abfuhrstellen werden durch den Chip nachvollzogen. Stellt sich heraus, dass der Behälter bewusst entwendet wurde, sollte der Nutzer zudem eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle abgeben.
 
Wohin mit dem Abfallbehälter beim Umzug?
Die Abfallbehälter sind dem Grundstück zugeordnet und verbleiben deshalb bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel am derzeitigen Standort. Nicht mehr benötigte Behälter sind vom Eigentümer abzumelden.

Brennender Abfallbehälter
Bitte geben Sie keine heiße Asche oder glühende Abfälle in den Restabfallbehälter. Nach einem Brandfall setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Gebührenveranlagung in Verbindung. Zur Klärung des Sachverhaltes erhalten Sie ein Schadensprotokoll, welches an die Abfallwirtschaft zurückzusenden ist. Resultiert der Schaden aus einer unsachgemäßen Benutzung durch Sie, werden Ihnen die Kosten für einen neuen Behälter in Rechnung gestellt. Bei Fremdverschulden tätigen Sie eine Anzeige bei der Polizei.

Eiszeit im Abfallbehälter
Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingeschlämmt werden. Abfallbehälter mit festgefrorenem Inhalt werden nicht entleert. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Inhalt bei Bedarf vor der Entleerung lockern. Bei Abfallbehältern, die nicht oder nur teilweise geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Extratour bzw. Nachentsorgung. Abfallgefäße sind bei Nichtbefahrbarkeit von Straßen oder Straßenzügen aufgrund von Witterungsbedingungen oder Baustellen vorübergehend am Entsorgungstag an der nächstgelegenen, mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz zu bringen.

Beanstandungszettel am Abfallbehälter
Auf dem Beanstandungszettel ist der Grund der Nichtleerung beschrieben. Bei einem defekten Chip oder einem gesperrten Behälter wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Die Abfuhr erfolgt am nächsten Entsorgungstermin. Falsch befüllte Tonnen oder Säcke werden durch den Entsorger nicht abgefahren. Tonnen und Säcke werden durch einen roten Aufkleber kenntlich gemacht. Der Grundstückseigentümer (Überlassungspflichtiger) kann nun eine Nachsortierung vornehmen oder die Entsorgung als kostenpflichtigen Restabfall veranlassen.
 

Wo werden welche Abfälle entsorgt?

► Abfall-ABC zum Download als pdf-Datei  (Stand 06.12.16)
► Informationen zur Bioabfallentsorgung
► Informationen zur Eigenkompostierung
► Informationen zur Restabfallentsorgung
► Informationen zur Sperrmüllentsorgung
► Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten/ Elektronikschrott
► Informationen zur Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen
► Informationen zur Entsorgung von Leichtverpackungen
► Schadstoffentsorgung
► Altbatterien
► Altglas
► Alttextilien

► Wilder Müll




Abfallstatistiken für den Landkreis Görlitz

► Statistik 2015
► Statistik 2016
► Statistik 2017