Entsorgung von Bioabfällen

Bioabfälle sind biologisch abbaubare organische Abfälle. Die Bioabfälle werden im Kreisgebiet getrennt eingesammelt. Die Einführung des Bioabfallbehälters erfolgte im ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau 1993, im ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis 1995 und in der Stadt Görlitz im Jahr 1999.
In welchen Größen gibt es den Bioabfallbehälter?
Den Bioabfallbehälter gibt es je nach Bedarf in den Größen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter.
In den Bioabfallbehälter gehören: | Nicht in den Bioabfallbehälter gehören: |
- Baumschnitt unter 21 mm Durchmesser | - Alufolien, Plaste - Asche - Folienbeutel - gewachstes Papier - Glasbruch - Getränketüten - Gummi - Keramik - Kunststoff - Katzen- und Hundestreu - Leder - Milchtüten - Saftverpackungen - Porzellan - Sand, Steine - Staubsaugertüten - Straßenkehricht - Styropor - Tapeten - Textilien - Tongefäße - Wegwerfwindeln - Zigarettenkippen |
Bestellung von Bioabfallbehältern
Der Grundstückseigentümer bzw. ein dem Grundstückseigentümer Gleichgestellter hat dem Landkreis unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen vor Nutzung/Bezug des Grundstückes die für die Abfallentsorgung und Gebührenerhebung wesentlichen Umstände schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitzuteilen. Änderungen sind durch den Anschlusspflichtigen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift innerhalb eines Monats mitzuteilen. Ihnen stehen ebenfalls Formulare für An-, Ab- und Änderungsmeldungen auf unserer Homepage zur Verfügung.
Leerung der Abfallbehälter
In der Regel erfolgt die Entleerung alle 14 Tage. Stellen Sie Ihren Abfallbehälter am Entsorgungstag bitte bis spätestens 06.00 Uhr oder am Vortag jedoch nicht vor 16.00 Uhr zur Entleerung bereit. Der Inhalt der Biotonnen wird je nach Entsorgungsgebiet in der Kompostieranlage der Veolia Umweltservice GmbH & Co. KG in Kittlitz, OT Laucha oder der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Weißwasser/O.L., stofflich verwertet.
Was tun bei einem gelegentlichen Mehranfall an Bioabfällen?
Bei einem zeitweilig erhöhten Mehranfall von Laub, Grün- oder Heckenschnitt bestehen folgende Möglichkeiten zur Entsorgung. Die Nutzung eines zuvor erworbenen 120-Liter-Gartenabfallsackes gegen eine Gebühr von 3,12 € je Stück. Die Papiersäcke sind beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft, den Entsorgungsgesellschaften sowie einigen Städten und Gemeinden erhältlich. Der Gartenabfallsack ist zugebunden neben den Bioabfallbehälter bis 06.00 Uhr bereitzustellen. Zudem können Bioabfälle an eine Kompostieranlage angeliefert werden.
Tipps zum Umgang mit dem Bioabfallbehälter:
- Alle Küchenabfälle in Zeitungspapier einwickeln
Dafür eignen sich Zeitungspapier, Papiertüten wie Bäckertüten oder handelsübliche Papiertüten für den Sammelbehälter in der Küche.
- Den Deckel der Biotonne stets dicht geschlossen halten
Das verhindert die Ansiedlung von Fliegen.
- Entleeren Sie den Kücheneimer alle 1 bis 2 Tage in die Biotonne
Ein schattiger Platz für die Biotonne vermeidet Geruchsentwicklung.
- Den Rand der Biotonne sauber halten und vor allem im Sommer mit Essig säubern.
Das verhindert Geruch. Die Biotonne ist dann auch völlig uninteressant für Fliegen.
- Bei Madenbefall Gartenkalk oder Kalkstickstoff über die frischen Abfälle in der Biotonne streuen.
Achtung! Keinesfalls Chlorkalk oder chemische Insektenvernichtungsmittel verwenden!
- Papier in kleinen Mengen gehört in die Biotonne.
Das verringert die Nässe in der Biotonne. Im Sommer gärt es nicht. Im Winter gefriert der Inhalt nicht so schnell an der Wand fest. Belegen Sie den Boden der Biotonne mehrschichtig mit Zeitungen und/oder verwenden Sie einen Papiersack.
- Stellen Sie die Biotonne im Winter möglichst nahe an die Hauswand und/ oder unters Dach.
Das schützt vor dem Einfrieren bis zu Temperaturen von ca. minus 5° C.
Achtung! Eine eingefrorene Biotonne kann nicht entleert werden!
Biofolienbeutel
Folienbeutel gehören nicht in den Bioabfallbehälter. Biofolienbeutel sind, auch mit dem Aufdruck "100% kompostierbar", im Landkreis Görlitz nicht zu empfehlen. Zum Aufsaugen von Flüssigkeiten packen Sie Speisereste z.B. in Zeitungspapier oder Küchenpapier ein.
Hinweis für Speisereste aus dem Gewerbe
Ausgenommen von der Entsorgung über den Bioabfallbehälter sind Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 nach § 4 Absatz 1 der Tierischen Nebenprodukte- und Beseitigungsverordnung, die nicht in Privathaushalten anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden gemäß § 7 Abfallwirtschaftssatzung. Für die Beseitigung von Speiseresten aus dem Gewerbe ist der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung in Lenz zuständig.
Eigenkompostierung - Befreiung vom Anschlusszwang an den Bioabfallbehälter
Anschlusspflichtige sind von der Nutzung eines Bioabfallbehälters befreit, soweit eine Eigenkompostierung betrieben wird gemäß § 9 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz. Eine ganzjährige Kompostierung von sämtlichen anfallenden organischen Abfällen ist jedoch Voraussetzung. Es darf dabei keine Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit stattfinden. Die Kompostiereinrichtung muss allseitig mindestens fünf Meter von Wohngebäudeöffnungen sowie zur Böschungskante von Gewässern entfernt sein. Eine Grünfläche von 25 Quadratmeter je Hausbewohner und Jahr sind auf dem Grundstück erforderlich. Die Eigenkompostierung ist durch den Grundstückseigentümer oder den dinglich Berechtigten formlos schriftlich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft anzuzeigen.
Es gibt Stoffe, die für eine Kompostierung im Hausgarten ungeeignet sind. Dazu zählen beispielsweise von Schädlingen befallende Pflanzen. Schädlinge sterben im Kompost nur unter sehr hohen Temperaturen ab, sodass kranke Pflanzen am besten im Bioabfallbehälter oder direkt auf einer Kompostieranlage entsorgt werden. Der Bioabfallbehälter kann somit eine sinnvolle Kombination zur Eigenkompostierung sein.
Bioabfallentsorgung im Winter
In den Wintermonaten besteht die Gefahr, dass der Abfall in den Bio- und Restabfallbehältern festfriert. Die Abfallbehälter können dadurch nicht vollständig entleert werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise. Feuchte Abfälle werden in Zeitungspapier eingewickelt. Die Behälterwandungen legen Sie mit Häckselgut und Zeitungspapier aus. Abfallbehälter stehen bei besonders eisigen Temperaturen hinter Hauswänden, Mauern oder in Garagen frostsicher. In jeden Fall ist der Abfall nicht in den Behälter einzustampfen. Wenn die Möglichkeit besteht, stellen Sie die Abfallbehälter erst früh bis 06.00 Uhr am Leerungstag bereit. Im Zweifelsfall lösen Sie die angefrorenen Abfälle vorsichtig von den Innenseiten zum Beispiel mit einem Besenstiel. Die festgefrorenen Behälter können nicht nachentsorgt werden. Die reibungslose Abfallentsorgung ist im strengen Winter erschwert. Bitte räumen Sie die Zugänge und Zufahrten zu den Behältern frei. Die Fahrzeuge benötigen eine ca. 2,50 Meter breite, geräumte und befahrbare Straße. Sind Straßenteile oder Straßenzüge aus zwingenden Gründen (Glätte, Schneeverwehungen, kein Winterdienst, Baumaßnahmen) mit dem Abfallsammelfahrzeug nicht befahrbar, so haben die Anschlusspflichtigen die Behälter in diesem Zeitraum zur nächstliegenden und mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz zu bringen. Die Abfallbehälter sind dann ggf. zu kennzeichnen. (z.B. Anhänger mit Hausnummer) Danke für Ihre Mithilfe.
Weihnachtsbäume verlieren Nadeln
Alle Weihnachtsbäume die nicht länger als zwei Meter sind, werden jährlich vom 01. bis 31. Januar bei der Müllabfuhr mitgenommen. Lametta, Kunstschnee und andere Weihnachtsbaumdekorationen sind restlos abzuschmücken. Bitte stellen Sie Ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum am Entleerungstag bis 06:00 Uhr, am Vortag ab 16:00 Uhr gut sichtbar neben Ihren zu entleerenden Bioabfallbehälter bereit. Keine Mitnahme bei Eigenkompostierung. Es besteht zudem die Möglichkeit, Weihnachtsbäume selbst zu kompostieren oder an eine Kompostierungsanlage anzuliefern.