Infos zu Asylbewerbern im Landkreis Görlitz

1) Asyl- und Ausländerstatistik

Aktuelle Übersicht der im Landkreis Görlitz untergebrachten Personen im Bereich Asyl-/Ausländerrecht (Stand: 5. März 2025) Mehr


2) Wer ist für die Integration zuständig?

Integration muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und findet in allen Lebensbereichen statt. Zur Beratung steht für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz das Sachgebiet Integration beim Ordnungsamt gern zur Verfügung. Mehr


3) Wie viel Geld erhält der Landkreis für jeden Asylbewerber?

Mit der für 2019 festgesetzten Pauschale hat der Landkreis Görlitz pro Asylbewerber und Geduldetem 10.837,97 Euro jährlich erhalten. Davon werden die monatlichen Regelleistungen, Unterbringungskosten, medizinische Leistungen und Sonderbedarfe (Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes, Zuschüsse für Schulfahrten und anderes) bezahlt.



4) Welche Geldleistungen erhalten Asylbewerber?

Asylbewerber, die in zentralen Unterkünften oder Mietwohnungen des Landkreises wohnen, erhalten monatlich grundsätzlich Leistungen nach § 3 AsylbLG. Nach 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet ohne wesentliche Unterbrechungen, können verbesserte Leistungen entsprechend § 2 AsylbLG analog dem Zwölften Sozialgesetzbuch gewährt werden. Mehr


5) Unterbringungskonzept – Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz

Mit dem Unterbringungskonzept will der Landkreis Görlitz eine ganzheitliche Herangehensweise bei der Unterbringung von Asylsuchenden verfolgen. Ziel ist es, eine bessere Planbarkeit für die Verteilung von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz zu haben. Dies soll durch eine ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden innerhalb des Landkreises Görlitz und Kriterien für die Standortsuche von Unterbringungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Mehr