Wilder Müll - kein Kavaliersdelikt
Wilde Müllablagerungen stellen eine Gefährdung für Boden, Grundwasser, Luft, Pflanzen und Lebewesen dar. Weiterhin wird das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt. Die Natur und ihre Menschen schädigt nicht vorhandenes Verständnis für die Umwelt und eine falsche Vorstellungen zum Kosten sparen.
Je nach Abfallart entstehen unterschiedliche Gefahrenpotentiale:
Der Wilde Müll ist eine Gefahr für Menschen, Tiere und Pflanzen, besonders wenn es sich um Schadstoffe, wie Chemikalien und Altöl handelt. Abfälle die der Witterung ausgesetzt sind, beginnen einen Zersetzungsprozess, bei dem der Boden und das Grundwasser verunreinigt wird. Tiere verletzen oder verfangen sich im abgelagerten Müll. Die Gefahr einer Selbstentzündung entsteht durch Brennglaswirkung. Gartenabfälle, Strauch- und Rasenschnitt werden in den Wald gekippt. Sie bilden in dichten Lagen luftundurchlässige Schichten und schaden dem Boden und der natürlichen Vegetation.
Folgende Schäden entstehen:
Schimmel- und Gärprozesse entstehen durch die Verdichtung. Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Der natürliche Kreislauf wird unterbrochen, Bäume werden krank und sterben ab. Zusätzlich eingebrachte Gartenunkräuter sind nicht arttypisch für die Waldvegetation und zerstören das ursprüngliche Biotop.
Beseitigung der wilden Müllablagerungen
Für die Beseitigung von wilden Müll werden hohe Summen ausgegeben. Illegale Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden je nach Schwere mit hohen Strafen geahndet.
Verursacher bzw. Inhaber können, wenn sie ausfindig gemacht werden, zur vorschriftsmäßigen Beseitigung der Abfälle aufgefordert werden. Grundstücksbesitzer/ Waldbesitzer können privatrechtlich gegen jeden vorgehen, der auf ihrem Grundstück Abfall ablagert. Ordnungswidrigkeiten werden nach § 11 i.V.m § 52 Sächsisches Waldgesetz (Verunreinigungsverbot des Waldes) von der Unteren Forstbehörde geahndet.