Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?

Visa zur Einreise können in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist.

Dazu müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden.

Wenn das nicht möglich ist, können Dritte (Verpflichtungsgeber) mit ausreichender Bonität eine Verpflichtungserklärung abgeben.

  • Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt (Schengen-Visum)
  • Verpflichtungserklärung für einen längeren Aufenthalt (nationales Visum)

Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchsvisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde ab. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie in unserer Behörde oder Sie können es sich hier:

ausdrucken.

Für die Ausstellung und Beglaubigung der Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 EUR erhoben.

Nähere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Ausländerrrecht.