Formulare Jugendamt
Übernahme Elternbeiträge
Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab Monat der Antragstellung gewährt! Auschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.
Achtung: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages ab 01.08.2019
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 wurde unter § 6 Artikel 2 beschlossen, dass es Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch geben wird.
Unter anderen wurden die § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII abgeändert.
Durch diese gesetzliche Veränderung ist der Elternbeitrag nicht zuzumuten, wenn Eltern oder Kinder unter anderem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerber-leistungsgesetzes oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 trat diese Veränderung ab 01. August 2019 in Kraft.
Sollten Sie eine der genannten Leistungen beziehen, so können Sie beim Landkreis Görlitz, Jugendamt, SG Elternbeiträge, die Übernahme der Elternbeiträge beantragen.
Sowohl der Bedarfsbeschluss als auch der Beschluss zu den Absenkungsbeträgen des Jugendhilfeausschusses bleiben weiterhin gültig.
Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern beantragen
Erstattungen für Alterssicherung/ Unfallversicherung beantragen
Erstattung für Erstausstattung einer Pflegestelle, Verwendungsnachweis einreichen