Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist neben der Niederlassungserlaubnis ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel Sie beruht auf der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003und regelt die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet.
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