Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)Der herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform wurden ab dem 01.September 2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat abgelöst.

Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel war es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen (auch Säuglinge oder Kind) ein eigener eAT ausgestellt.

Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Die benötigten biometrischen Merkmale werden von der Ausländerbehörde nach Antragsstellung aufgenommen.

Aufnahme der Fingerabdruecke (Muster Bundesdruckerei)_

Hinweis:
Ihre biometrischen Merkmale, Nebenbestimmungen und persönlichen Daten sind nur hoheitlichen Stellen, wie z.B. Polizei, Zoll und Ausländerbehörden zugänglich.

Wichtig:
Wie auch der bisherige Aufenthaltstitel bzw. die Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht ist der eAT nur so lange gültig wie der eingetragene, dazugehörige Reisepass oder Passersatz. Achten Sie daher darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reisepass oder Passersatz beantragen!

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

Die Gebühren des elektronischen Aufenthaltstitels richten sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Muster des elektronischen Aufenthaltstitels
Muster elektronischer Aufenthaltstitel (Muster Bundesdruckerei)_Seite_1_   Muster elektronischer Aufenthaltstitel (Muster Bundesdruckerei)_Seite_2_


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)