Frank Berger Recycling GmbH
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen
Nr. 4. BImSchV: 8.12.1.1EG
Überwachungsintervall: 3 Jahre
Genehmigungen (ab 07.01.2013)
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG WÄ 2021
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung 2021
Überwachungsberichte
Überwachungsbericht 2020 - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen
Überwachungsbericht 2022 - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen