Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen

Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen nach SGB III

Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung  - AZAV) bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, einer Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III sowie für alle auf Grundlage eines Bildungs- (§ 81 SGB III) und Aktivierungs-/Vermittlungsgutscheines (§ 45 SGB III) basierenden Maßnahme einer Maßnahmezulassung gemäß § 179 ff SGB III.

Mit Einlösung eines Bildungs- oder Aktivierungs-/Vermittlungsgutscheines aus Zuständigkeit des Jobcenters Landkreis Görlitz stellt der Maßnahmeträger sicher, dass ihm ein aktueller Maßnahmebogen mit Maßnahmebogen-Nummer des Jobcenters Landkreis Görlitz vorliegt. Der Maßnahmebogen dokumentiert ganz individuell für jede Weiterbildungs-/Aktivierungsmaßnahme die einzelnen Rahmenbedingungen, wie z.B. Maßnahmeinhalt und Verlauf, Maßnahmeabschluss, Lehrgangskosten und Zahlungsbedingungen.

Liegt dem Maßnahmeträger kein entsprechender Maßnahmebogen des Jobcenters Landkreis Görlitz vor,  sind umgehend die Zulassungsunterlagen und der ausgefüllte „Fragebogen für eine Weiterbildungs- oder Aktivierungsmaßnahme„  -> unter Nutzung des nachfolgenden Downloads:

Fragebogen für eine Weiterbildungs- oder Aktivierungsmaßnahme (FO346)

beim Jobcenter Landkreis Görlitz einzureichen:

Landkreis Görlitz
Jobcenter Landkreis Görlitz
SG Arbeitgeber-/ Trägerleistung GR/ZI
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Bei Rückfragen können Sie sich gern an die zuständigen Ansprechpartner des Landkreises Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, SG Arbeitgeber-/Trägerleistung GR/ZI wenden: