Integrative Maßnahmen und ehrenamtliche Sprachkurse
Integrative Maßnahmen/ ehrenamtliche Sprachkurse
Achtung! Dieser Bereich wird derzeit überarbeitet.
Grund dafür ist die Einführung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes und die Erneuerung der zugrunde liegenden Verordnung.
Eine Antragstellung für Integrationsmaßnahmen und ehrenamtliche Sprachkurse ab 01.01.2025 ist daher vorerst nicht möglich. Integrative Maßnahmen, die bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sind, können mit den hier eingestellten Anträgen noch beantragt werden.
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kommunalen Integrationskoordinator/ Ihre zuständige Kommunale Integrationskoordinatorin.
Was sind eigentlich Integrative Maßnahmen bzw. ehrenamtliche Sprachkurse?
Zweck der staatlichen Förderung der sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 c) ist es, eine Unterstützung zu erteilen für die aktuellen Herausforderungen in der Integrationsarbeit vor Ort, in ihrem Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie bei der Förderung der Potenziale der Personen mit Migrationshintergrund. Insbesondere Umfasst die Förderung die Unterstützung von niederschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturmittlung.
Wer kann die Integrative Maßnahmen und ehrenamtliche Sprachkurse beantragen?
Antragsteller können natürliche Personen, kommunale Träger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Träger oder anerkannte Religionsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen sein.
In welcher Höhe werden Integrative Maßnahmen und ehrenamtliche Sprachkurse übernommen?
- Grundsätzlich können Initiativen zur Integration in Bezug auf Orientierung, Sprach- und Kulturmittlung von Migranten und Flüchtlingen bis max. 3.500 Euro pro Initiative und Jahr gefördert werden.
- Für Veranstaltungen im Zeitumfang von 1–3 Tagen gilt eine Förderobergrenze von 1.500 Euro.
- Für ehrenamtlich getragene Sprachkurse können bis zu 500 Euro pro Sprachkurs bewilligt werden. Dabei sollten die Kurse mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten in der Woche und mindestens fünf Teilnehmer und insgesamt 50 Unterrichtseinheiten oder drei Monate umfassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Gemeinnützigkeit
- Eintragung Handels-/ Vereinsregister
- Gesellschaftsvertrag/ Vereinssatzung
- Antrag auf Kostenübernahme
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