Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (AGH-AE)
Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (AGH-AE)
- Was sind eigentlich Arbeitsgelegenheiten?
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ermöglichen Leistungsempfängern sich sinnvoll zu beschäftigen und zusätzlich Geld zu verdienen. Ziel ist es, bereits vor Abschluss des Asylverfahrens, Flüchtlinge niederschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen und ihnen so zu ermöglichen erste Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig sollen dabei sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen geschaffen werden, ohne dass es sich um ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis handelt.
- Wer kann Arbeitsgelegenheiten beantragen und was muss beachtet werden?
Arbeitsgelegenheiten können bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeiten müssen einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.
- Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung und wer erhält sie?
Gemäß § 5 AsylbLG werden grundsätzlich 0,80 €/ h an den Teilnehmer gezahlt. Höhere Kosten können in begründeten Fällen auf Antrag erstattet werden.
Sachkosten:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Gemeinnützigkeit (sofern kein staatlicher oder kommunaler Träger)
- Antrag Arbeitsgelegenheiten (AGH)
- Datenschutzhinweis/ Einverständniserklärung