Aufruf Förderung: Klimabudget 2024
Auf Basis des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG) erhalten die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 in den Jahren 2023 und 2024 jeweils pauschale, zweckgebundene Zuweisungen in Höhe von jeweils 1.000.000 Euro (Klimabudget). Die Zuweisung ist für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung bestimmt. Für die Entscheidung über die Mittelverwendung ist gem. Ziffer III VwV Zuweisungen KomEKG der Landkreis zuständig, wobei die Zuweisung an kreisangehörige Gemeinden oder kommunale Unternehmen (Letztempfangende) weitergereicht werden kann. Von der Möglichkeit der Weiterreichung macht der Landkreis Görlitz für die Zuweisung im Jahr 2024 mit diesem Aufruf Gebrauch.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden und Bauhöfen, die geeignet sind, einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energiewende oder Klimaanpassung zu leisten.
Was zählt als Verwaltungsgebäude?
Alle Gebäude, in denen die Verwaltung bzw. ein Teil der Verwaltung untergebracht ist.
Die Zuweisung ist für Investitionen in den folgenden Bereichen zu verwenden:
- Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzung von Geothermie),
- Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, angepasste Gebäudekörper).
Die Zuweisung darf mit weiteren Drittmitteln kombiniert und als Eigenmittel für Förderungen verwendet werden, sofern der Verwendungszweck eingehalten und dies beihilferechtlich zulässig ist.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Görlitz und
- kommunale Unternehmen, soweit die Kommunen mit mindestens 50 Prozent an diesen beteiligt sind.
Finanzierung
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Fördersatz: | bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Finanzierungsart: | Festbetragsfinanzierung |
Höhe: | 25.000,00 € |
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Antragsverfahren:
Antragsfrist ist der 31.05.2024.
Anträge können über das Förderportal des Landkreises Görlitz gestellt werden.
Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem Aufruf.