Schulnetzplan

Entsprechend § 23a Sächsisches Schulgesetz (SchulG) soll die Schulnetzplanung die planerische Grundlage für ein alle Bildungsgänge umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot garantieren, welches durch die Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung eine regionale Bildungsplanung sichert. Dabei trägt der Landkreis Görlitz für die Teilschulnetzplanung der allgemeinbildenden Schulen die Verantwortung. Den Planteil für die berufsbildenden Schulen erstellt die oberste Schulaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Kultus.

Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 den Schulnetzplan für die allgemeinbildenden Schulen beschlossen.

Die entscheidende Kernaussage des Planes beschreibt die weitergehende Stabilität des bestehenden Schulnetzes aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, die zum großen Teil gute bis sehr gute sächliche Rahmenbedingungen für Lernende und Lehrende vorweisen. Grundlage dafür liefern die dokumentierten mittel- bzw. langfristigen Prognosen (5 bzw. 10 Jahre). Der Plan wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus mit Bescheid vom 08.11.2021 genehmigt. 

Schulnetzplan_2020-2030 als .pdf (17MB)

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