Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Zustellung an mehr als 20 Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn)

1. Der Landkreis Görlitz als untere Bauaufsichtsbehörde macht gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBI. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.06.2022 (SächsGVBI. S. 366), Folgendes bekannt:

Für das Bauvorhaben

Neubau Straßenmeisterei: Teil 3 Salzhalle mit Soleanlage und Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - Anhebung der festgesetzten Wandhöhe von 10,00 m über 281,5 m ü. DHHN auf 12,00 m ü. DHHN

auf dem Grundstück

Löbau, Kittlitz, Gemarkung Unwürde mit Laucha, Flurstück 120/5

wurde mit Bescheid vom 05.06.2024 die Baugenehmigung Az.: B-24/00565/LB/str erteilt.

2. Die Baugenehmigung enthält Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte.

3. Gegenstand der Baugenehmigung sind folgende Vorhaben:

  1. Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Errichtung einer Straßenmeisterei, hier konkret: Errichtung Salzhalle mit Soleanlage. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach § 2 (3) SächsBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3.
  2. Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - Anhebung der festgesetzten Wandhöhe von 10,00 m ü. DHHN auf 12,00 m ü. DHHN

    Der Hauptzweck der Salzhalle mit Soleerzeuger besteht in der Lagerung von Streustoffen und die Erzeugung von Sole für den Winterdienst.

    Vorgesehen ist die Lagerung von 2.000 t Salz und die Erzeugung und Lagerung von Sole. Zur Soleanlage zählen der Soleerzeuger und 2 Tanks mit einem Fassungsvermögen von jeweils 80.000 l.

    Auf dem dazugehörigen Betriebshof sind Lagerplätze, Abstellflächen, u.a. Boxen für Schüttgut und Kfz-Stellplätze für Personal, Lieferanten und Besucher vorgesehen.


4. Bestandteil der Genehmigung sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der Genehmigung ausgefertigten Bauvorlagen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.

Hinweise:
Die Bekanntmachung erfolgt am 12.06.2024 im digitalen Amtsblatt und unverzüglich auf der Internetseite des Landkreises Görlitz -Amtliche Bekanntmachungen; die Zustellung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (§ 70 Abs. 3 Satz 5 SächsBO).

Die vollständige Baugenehmigung und die Bauakten können im Landratsamt Görlitz, Bauaufsichtsamt, Außenstelle Zittau, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau, Zimmer 2351, während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Strube
Sachbearbeiter / Abteilung Bauaufsicht / SG I

Anlage