Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Durchführung von anderen Aufgaben - Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII im Landkreis Görlitz

1. Gegenstand

Der Landkreis Görlitz sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Beteiligung an der Wahrnehmung der Aufgaben der Inobhutnahme und der vorläufigen Inobhutnahme zum nächst möglichen Zeitpunkt. Die zu schaffende Einrichtung, eine Inobhutnahmestelle, soll über eine Kapazität von 10 Plätzen verfügen.
 

2. Rahmenbedingungen und Anforderungen

2.1 Grundlagen

Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen sind hoheitliche Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und durch die §§ 42 und 42a SGB VIII geregelt. Die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an den Aufgaben erfolgt gemäß § 76 SGB VIII.

Die Einrichtung arbeitet auf Grundlage einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, welche beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt –Sächsisches Landesjugendamt - zu beantragen ist. Für die Ausgestaltung des Angebotes sind insbesondere folgende Bestimmungen in der geltenden Fassung zu beachten:
 

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz-SGB VIII
     
  • Landesjugendhilfegesetz des Freistaates Sachsen - LJHG
     
  • Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Oberste Landesjugendbehörde - zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII vom  18.06.2021 geändert am 07.10.2022, befristet bis 31.03.2023
     
  • Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Brandschutzes, der Bauaufsicht sowie die Verordnung zur Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen



2.2 Umfang der Beteiligung, Zielgruppe

Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ermittelt werden, der die umfassende  stationäre Betreuung und Versorgung der in Obhut genommenen Minderjährigen sicherstellt. Bei dem aufzunehmenden Personenkreis handelt es sich um überwiegend unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) vom 10. Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit.


2.3 Anforderungen

Der interessierte Träger ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und verfügt nachweislich über Erfahrungen in der Betreibung von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen  für unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Inobhutnahmestelle hat ihren Standort im Landkreis Görlitz, vorzugsweise in der Stadt Görlitz oder der näheren Umgebung. Die räumlichen Gegebenheiten sollen eine Unterbringung und Betreuung der Minderjährigen unter Einhaltung von Quarantänebedingungen ermöglichen. Wünschenswert ist zudem eine gute infrastrukturelle Einbindung. Die Fachlichkeit des Trägers und der Beschäftigten ist in entsprechender Art und Weise nachzuweisen. 
 

3. Verfahren

Zielstellung des Interessenbekundungsverfahrens ist der Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Beteiligung an der Durchführung anderer Aufgaben auf Grundlage einer fachlich abgestimmten Konzeption und Leistungsbeschreibung sowie von Vereinbarungen über Leistungsangebot, Entgelt und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 ff. SGB VIII  in Verbindung mit § 17 Abs. 5  LJHG.

Die Auswahl und Entscheidung über die Beteiligung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Im ersten Schritt werden alle beim Jugendamt des Landkreises Görlitz eingereichten Interessenbekundungen einer formalen Prüfung der unter Punkt 3 Absatz 1 genannten Anforderungen unterzogen. In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung, der für einen Vertragsabschluss infrage kommenden Vorschläge.

Am 17.11.2022 erfolgt eine Berichterstattung durch die Verwaltung zum Sachstand des Interessenbekundungsverfahrens im Jugendhilfeausschuss, um eine Entscheidung zur Beteiligung herbeiführen zu können.

Die Einreichung der Interessenbekundung muss bis zum 31.10.2022 beim

Landratsamt Görlitz
Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

erfolgen.
 

Es sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

  • Begründete schriftliche Interessenbekundung, die insbesondere enthält: Beschreibung der Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und regionale Einbindung des Trägers, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden/ Institutionen, Darstellung möglicher Synergieeffekte zu anderen Leistungsangeboten des Trägers/ der Einrichtung und sozialräumlicher Ressourcen
     
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
     
  • Konzeption
     
  • Angaben zum einzusetzenden Personal



4. Ansprechpartner

Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
Frau Elke Drewke
Mail: Elke.drewke@kreis-gr.de
Tel.: 03581 663 2800

Abteilungsleiterin Soziale Dienste
Frau Susanne Boese
Mail: Susanne.boese@kreis-gr.de
Tel.: 01511 5068063
 

Hinweis:

Das Interessenbekundungsverfahren ist kein formales Vergabeverfahren und dient lediglich der Entscheidungsfindung. Den Teilnehmern am Verfahren entstehende Kosten werden daher nicht ersetzt.

Susanne Boese
Abteilungsleiterin