Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Widmung einer öffentlichen Straße in der Großen Kreisstadt Görlitz vom 12.10.2022
Gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, in der Fassung vom 01.01.2020, erlässt das Landratsamt Görlitz als zuständige Untere Straßenaufsichtsbehörde folgende Allgemeinverfügung:
Die neugebaute Strandpromenade wird im Bereich vom Abzweig Wirtschaftsweg südlich Restort Deutsch Ossig (NK 9862002) im Gebiet des Grundstückes Gemarkung Deutsch Ossig, Flur 2, Flst. 378/3; km 0,000 bis zur Einmündung B 99, Zittauer Straße (NK 9864014), östl. Begrenzung des Grundstückes Gemarkung Görlitz, Flur 85, Flst. 198/16; km 2,119 zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Görlitz.
Die Verfügung tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Die vollständige Verfügung der Unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landratsamtes Görlitz, einschließlich des dazugehörigen Lageplanes, kann in der Zeit vom 27.10.2022 - 09.11.2022 während der allgemeinen Dienstzeiten im Bürgerbüro des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz beziehungsweise in der Stadtverwaltung Görlitz, Bau- und Liegenschaftsamt, Hugo-Keller Straße 14, 02826 Görlitz eingesehen werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Website des Landkreises Görlitz (www.kreis-goerlitz.de).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, PF 30 01 52, 02806 Görlitz oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.
Torsten Steinert
Amtsleiter Amt für Hoch- und Tiefbau