Bekanntmachung Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Veröffentlichung von Informationen gem. § 36b SächsGemO der
Verbandsversammlung am 14.04.2022
 

Die Zweckverbandsversammlung Flugplatz Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien hat in der Sitzung am 14.04.2022 die 1. Änderung zur Verbandssatzung beschlossen. Die Änderungen betreffen die §§ 16 und 20 wie folgt:


1. a) § 16 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, dem Landkreis-Journal, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes geregelt ist.

b) Dem § 16 wird folgender Absatz 2 angefügt:

Ortsübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben des Zweckverbandes erfolgen auf der Internetseite des Landkreises Görlitz: „www.kreis-goerlitz.de“ unter Amtliche Bekanntmachungen, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes geregelt ist.

c) Der bestehende § 16 Absatz 2 wird neuer Absatz 3.

2. In § 20 Satz 3 wird die Angabe „§ 16“ durch die Angabe „§ 15“ ersetzt.