Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Eibau
Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Eibau
Im Interesse der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen für das Wasserwerk Eibau eine Anpassung des Trinkwasserschutzgebietes vorgesehen. Die Neuausweisung ist geboten, da das bestehende Trinkwasserschutzgebiet Eibau-Kaulbrunnen mittlerweile fast 50 Jahre nach seiner Ausweisung den heutigen fachlichen Bemessungsgrundsätzen sowie rechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt.
Hiermit wird gemäß § 121 Abs. 2 SächsWG bekanntgegeben, dass der Entwurf des Verordnungstextes, der Übersichtskarte sowie der Liste der vom Trinkwasserschutzgebiet betroffenen Flurstücke im Zeitraum
vom 26.06.2023 bis 25.07.2023
öffentlich ausgelegt werden.
Die Auslegung erfolgt beim
Landratsamt Görlitz
Untere Wasserbehörde
Georgewitzer Str. 52, Zimmer 2005
in 02708 Löbau
sowie bei der
Gemeindeverwaltung Kottmar
Eibau
Hauptstraße 62
02739 Kottmar
während der jeweils dort ortsüblichen Öffnungszeiten.
Gleichzeitig stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Görlitz (Amtliche Bekanntmachungen) zur Verfügung.
Mit der öffentlichen Auslegung wird allen vom Trinkwasserschutzgebiet betroffenen Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten die Möglichkeit gegeben, die Entwürfe zu Verordnungstext, Übersichtskarte sowie Flurstücksliste einzusehen und sich dazu zu äußern.
Hinweis:
Einwendungen gegen die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets sowie Anregungen zu den Entwürfen können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis 08.08.2023) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde vorgebracht werden.