Vorzulegende Dokumente in der Kfz-Zulassungsbehörde

Nachfolgend sind Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen im Detail dargestellt.

Zur Bearbeitung der Dienstleistungen sind grundsätzlich die Originaldokumente vorzulegen. Etwaige Ausnahmen sind im Text bei der jeweiligen Dienstleistung aufgeführt.

Adressänderung (Zuzug in den Landkreis)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Mit Beibehaltung des zugeteilten Kennzeichens:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht  (wenn Antrag durch Dritte gestellt wird)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • ggf. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code, wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer (wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • ggf. Kennzeichen - sollten Sie noch keinen QR-Code auf Ihrer Plakette haben

Siegel ohne DruckstücknummerSiegel an Fahrzeugen, welche vor den 01.01.2015 zugelassen wurden. Siegel mit DruckstücknummerSiegel an Fahrzeugen, welche nach den 01.01.2015 zugelassen wurden.


Mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens (GR, NY, ZI, LÖB, NOL, WSW):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • derzeitigen Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht 


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Adressänderung / Namensänderung (Umzug innerhalb des Landkreises, gleicher Halter)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Adressänderung (Umzug innerhalb Landkreis, gleicher Halter):

  • aktualisierter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht 


Namensänderung (gleicher Halter):

  • neuer Personalausweis oder neuer Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht 


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Ausfuhrkennzeichen

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung Kennzeichen, wenn FZ noch zugelassen
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • ggf. Kennzeichen (wenn FZ noch zugelassen)

Hinweis:

Das Fahrzeug ist zum Zwecke einer Fahrzeugident-Prüfung vorzuführen. Antragsteller ohne Wohnsitz in BRD können niemanden bevollmächtigen. Der Antragsteller muss persönlich in der Zulassungsbehörde vorsprechen (örtliche Zuständigkeit).


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Außerbetriebsetzung (Kfz-Abmeldung)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • gültiges Personaldokument vom Antragsteller
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen

mit Verwertungnachweis:

  • Vorlage des Fahrzeugscheines  (ZB I) und des Fahrzeugbriefes (ZB II)
  • Verwertungsnachweis für das Fahrzeug


Ersatz Fahrzeugschein (nur ZB I, kein Fahrzeugbrief)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Bei Verlust:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Verlusterklärung
  • noch vorhandenes Fahrzeugdokument (Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis – Kopie reicht auch)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • ggf. Vollmacht

Hinweis:

Es kann im Einzelfall eine eidesstattliche Versicherung durch die Zulassungsbehörde verlangt werden.


Bei Diebstahl:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Diebstahlanzeige der Polizei (in Amtssprache deutsch)
  • noch vorhandenes Fahrzeugdokument (Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis – Kopie reicht auch)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • ggf. Vollmacht

Hinweis:

Es kann im Einzelfall eine eidesstattliche Versicherung durch die Zulassungsbehörde verlangt werden.


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Ersatz Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Bei Verlust oder Diebstahl:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherung an Eides Statt (Die Abgabe einer Erklärung an Eides Statt erfolgt persönlich, gegen eine entsprechende Gebühr bei einem Notar oder gegen eine Gebühr von 30,70 € in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht (wenn Erklärung an Eides Statt von Notar vorgelegt wird)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei (in Amtssprache deutsch)

Hinweis:

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung (Abnahme der eidesstattlichen Versicherung) gewährleisten zu können, stellen Sie bitte eine Terminanfrage per Mail an zulassungsbehoerde@kreis-gr.de. Wir werden uns bzgl. eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2,5 Wochen nach Einleitung des Aufbietungsverfahrens.


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Ersatzkennzeichen (nach Beschädigung)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht


Feinstaubplakette

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • gültiges Personaldokument vom Antragsteller
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung


Kurzzeitkennzeichen

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, in Papierkopie möglich - keine elektronische Form akzeptiert)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (in Papierkopie möglich - keine elektronische Form akzeptiert)
  • ggf. bei Neufahrzeugen das Certificate of Conformity (CoC) oder EG-Übereinstimmungserklärung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden)
  • ggf. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (sonst ist nur ein eingeschränktes Kurzzeitkennzeichen - zur Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung oder zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Zulassungsbezirk möglich, in Kopie möglich)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Kaufvertrag als Standortnachweis wenn Antragsteller nicht aus Landkreis (örtliche Zuständigkeit)

Hinweis:

Die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen beginnt am Tag der Vorsprache in der Zulassungsbehörde. Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Beantragung abgemeldet sein oder sich außerhalb des Saisonzeitraumes befinden. Möchten Sie im Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens eine Zulassung vornehmen, dann sind das/die Kurzzeitkennzeichen zur Entwertung in der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



NeueFahrzeugscheinheft rote Kennzeichen (06er, keine Verlängerung)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • Antrag auf Ausstellung neues Schein- oder Nachweisheft (ggf. mit Vollmacht)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugscheinheft
  • Scheinheft
  • Nachweisheft

Hinweis:

Änderungen zu den roten Kennziechen sind der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen (z.B. Geschäftsführerwechsel, Gewerbeanschrift).



Saisonkennzeichen Vergabe/Löschung/Änderung (Fahrzeug bereits auf den Halter zugelassen)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „Saisonkennzeichen“ (eVB / 7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • derzeitigen Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Umkennzeichnung (Fahrzeug bereits auf den Halter zugelassen)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Umkennzeichnung auf Wunsch:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • derzeitigen Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht


Umkennzeichnung nach Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Kennzeichen (falls noch ein Kennzeichen vorhanden)
  • ggf. Diebstahlprotokoll von der Polizei (nur bei Diebstahl)
  • ggf. Verlusterklärung für Kennzeichen  (nur bei Verlust von einem Kennzeichen möglich, sonst Diebstahlanzeige Polizei erforderlich)
  • ggf. Vollmacht

Hinweis:

Es kann im Einzelfall eine eidesstattliche Versicherung durch die Zulassungsbehörde verlangt werden.


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Zulassung mit technischer Änderung (mit z.B. Gutachten, Importfahrzeuge, Mehrstufiges Zulassungsverfahren, auch Tageszulassungen)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Bei Gebraucht Fahrzeugen mit technischer Änderung:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer Link
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichen (wenn FZ vor 2015 zugelassen wurde (Plakette hat keinen QR-Code) oder Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenartwechsel)
  • Technisches Gutachten
  • ggf. Vollmacht

Hinweis bei Importfahrzeugen:

Bei Fahrzeuge aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind ausländische Zulassungspapiere, Rechnung oder Kaufvertrag und evtl. ein Gutachten erforderlich.

Bei Fahrzeugen aus Nicht-EG oder Nicht-EWR sind ausländische Zulassungspapiere, Rechnung oder Kaufvertrag, eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern) und evtl. ein Gutachten erforderlich.


Bei Neufahrzeugen mit technischer Änderung (auch Tageszulassungen):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer Link
  • Certificate of Conformity (CoC) oder EG-Übereinstimmungserklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Bestätigung, dass keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • Technisches Gutachten und /oder alle EG-Übereinstimmungserklärung bei EG typgenehmigten Fahrzeugen (Mehrstufiges Zulassungsverfahren)
  • ggf. Kaufvertrag oder Rechnung im Original (falls keine ZB II vorhanden)    
  • ggf. Vollmacht

Hinweis bei Importfahrzeugen:

Bei Fahrzeuge aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind eventuell die vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung, Rechnung oder Kaufvertrag und evtl. die Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs erforderlich (wenn FZ im anderen EU-Mitgliedsstaat erworben wurde). 

Achtung:

Beachten Sie die Meldung beim Finanzamt innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb. Siehe Links zu den Dokumenten vom Finanzamt: Umsatzsteuererklärung und Anlage UST 1 B


Bei Fahrzeugen aus Nicht-EG oder Nicht-EWR sind eventuell die vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung, Rechnung oder Kaufvertrag, eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern) und evtl. ein Gutachten erforderlich.


Wiederzulassung (Zulassung auf selben Halter):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (sind nur bei Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenartwechsel oder Namensänderung erforderlich)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Technisches Gutachten
  • ggf. Vollmacht


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Zulassung ohne technische Änderung (auch Tageszulassungen, keine Importfahrzeuge)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Bei Gebrauchtfahrzeugen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichen (wenn FZ vor 2015 zugelassen wurde (Plakette hat keinen QR-Code) oder Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenartwechsel)
  • ggf. Vollmacht


Bei Neufahrzeugen (auch Tageszulassungen):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Certificate of Conformity (CoC) oder EG-Übereinstimmungserklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Bestätigung, dass keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • ggf. Kaufvertrag oder Rechnung im Original (falls keine ZB II vorhanden)                                                                                   
  • ggf. Vollmacht


Wiederzulassung (Zulassung auf selben Halter):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - 7-stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (sind nur bei Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenartwechsel oder Namensänderung erforderlich)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.



Änderung Technikdaten

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Änderung der Technikdaten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (sofern sich das Gutachten auf die technischen Daten des Dokumentes auswirkt oder wenn FZ vor 01.10.2005 auf Halter zugelassen wurde)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und  ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Technisches Gutachten
  • ggf. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / 7-stelliger Code, nur bei Änderung der Fahrzeugklasse erforderlich)
  • Kennzeichen (wenn FZ vor 2015 zugelassen wurde (Plakette hat keinen QR-Code) oder Kennzeichenwechsel oder Kennzeichenartwechsel)
  • ggf. Vollmacht

Hinweis:

Am Standort Görlitz, Löbau, Weißwasser sind NUR technische Änderungen nach § 19 Absatz 3 StVZO oder § 15 FZV möglich!


Änderung auf H-Kennzeichen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • derzeitigen Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht


Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige – siehe Hier.




Abweichung bei gewerblicher Zulassung / Zulassung auf Minderjährige

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde vorzulegen:


Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, OHG, eK  usw.)

  • Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Partnerschaftsregister
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertretungsberechtigten Person/en (auch als Kopie möglich)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. ist der Nachweis über die Anschrift erforderlich (wenn nicht im Handels- / Vereinsregisterauszug/ Partnerschaftsregister eingetragen oder keine Gewerbeanmeldung vorhanden ist)


GbR

  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Personalausweis oder Reisepass aller Gesellschafter (Original von der Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen wird, andere in Kopie möglich)
  • Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welche Person das Fahrzeug zugelassen wird


Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass


Land- und Forstwirtschaft (grünes Kennzeichen)

Als Nachweis des Bestehens eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dienen folgende Unterlagen:

  • Beitragsbescheid der jeweiligen Berufsgenossenschaft (seit 01.01.2013 erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
  • Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes (FA)
  • Steuerveranlagung des FA (Einkommenssteuerbescheid bei natürlichen Personen, Feststellungsbescheid bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Körperschaftssteuerbescheid bei juristischen Personen

Hinweis:

Die abschließende Entscheidung über die Zuteilung eines grünen Kennzeichens (Steuerbefreiung) obliegt dem Hauptzollamt.



Zulassung eines Fahrzeugs auf Minderjährige

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - beider Elternteile und Minderjährigen Person
  • Besteht alleiniges Sorgerecht ist hierüber der Nachweis vorzulegen z.B. Gerichtsurteil
  • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile)

Hinweis:

Wenn der Minderjährige  handlungsunfähig bzw. geschäftsunfähig ist, muss das SEPA-Lastschriftmandat von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.




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