SG Beitreibung
- Mahnung bereits fälliger Forderungen des Landkreises
- Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen mittels Vollstreckung
- Beitreibung von privatrechtlichen Forderungen durch Erlass von Mahnbescheiden
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen
- Bearbeitung und Überwachung von Niederschlagungen
- Festsetzung von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen sowie von Zinsen und Säumniszuschlägen
Für Fragen zu offenen Forderungen erreichen Sie die Mahnabteilung Zimmer GR B24 - 0.39 (Haupteingang Bahnhofstraße 24, Haus B) aus dem Sachgebiet Beitreibung zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes unter der Telefonnummer 03581 663-1377
Öffnungszeiten:
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr