Veröffentlichungen nach §§ 12 und 13 Ersatzbaustoffverordnung

Zum 01.08.2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) einschließlich der Novellierung vom 13.07.2023 in Kraft. Die EBV regelt erstmals bundeseinheitlich die Anforderungen an die gütegesicherte Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) und die Verwendung einer Vielzahl mineralischer Abfälle zur Verwertung und bei der Herstellung technischer Bauwerke.

Im Rahmen der Güteüberwachung muss der Betreiber einer Aufbereitungsanlage das Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis gemäß § 5 (4) EBV der zuständigen Abfallbehörde übergeben. Diese kann Aufbereitungs­anlagen, die über das Prüfzeugnis verfügen, auf ihrer Internetseite bekannt geben (§ 12 EBV).

Darüber hinaus muss nach § 13 EBV die zuständige Behörde jene Aufbereitungsanlagen bekannt geben, bei denen im Rahmen der Güteüberwachung Mängel festgestellt wurden und die notwendige Fremdüberwachung der Aufbereitungsanlage eingestellt ist. Auch die Wiederaufnahme der Fremdüberwachung der Aufbereitungsanlage ist zu veröffentlichen.

Im Landkreis Görlitz verfügen folgende Aufbereitungsanlagen über ein Prüfzeugnis gemäß § 5 Absatz 4 ErsatzbaustoffV:

  • Reikan Mineralik GmbH, Große Seite 67, 02748 Bernstadt a. d. Eigen
    • Ersatzbaustoffe: RC-1, GRS, GS-1, BM-F1
  • STL Bau GmbH & Co. KG, Dehsaer Str. 20, 02708 Löbau
    • Ersatzbaustoffe: RC-1
  • URB Umwelt- und Recycling- Bau GmbH Zittau, Straße zum Kraftwerk 8, 02788 Hirschfelde
    • Ersatzbaustoffe: RC-1
  • Garten Eden, Halbendorfer Weg 1, 02953 Groß Düben OT Halbendorf
    • Ersatzbaustoffe: BM-F0*

  

Aufbereitungsanlagen im Landkreis Görlitz, bei denen die Fremdüberwachung gemäß § 13 Absatz 2 ErsatzbaustoffV eingestellt worden ist:

  • aktuell keine Anlage
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Görlitz Administrative District Office/ Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
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Görlitz Administrative District Office/ Landratsamt Görlitz
(name of the office)
PF 30 01 52
02806 Görlitz


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