Beauftragte für sorbische Angelegenheiten
Zuständigkeit/Hauptaufgabe:
- Vertretung der Interessen der Sorben und ihrer Belange gegenüber Verwaltung, den Gremien und Dritten
- In der Zuständigkeit des Sorbenbeauftragten liegen alle sorbenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Es handelt sich hierbei um eine Querschnittsfunktion, die fachübergreifend alle Bereiche der Landkreispolitik und Landkreisverwaltung berührt.
Aufgabenschwerpunkte:
- Zusammenarbeit mit Sorbenorganisationen, -verbänden, -initiativen und sowie Gruppen und Institutionen, die zur Wahrung der Interessen der Sorben und zur Bewahrung der sorbischen Kultur im Landkreis Görlitz beitragen können.
- Konzeptionelle Arbeit
- Anregung und / oder Durchführung bzw. Organisation von Veranstaltungen
- Vermittler zwischen Behörde und Bürger, wenn Anliegen in sorbischer Sprache vorgetragen werden oder Anträge in sorbischer Sprache eingehen.
- Eigenständige Kontakte zu allen Stellen auf Euroregionaler-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene, sorbenrelevant sind.