Waldverkäufe nach EALG - Abschlussprüfung der BVVG

Waldbesitzer, die ihre Flächen nach EALG von der BVVG erworben haben, werden zum Ablauf der Zweckbindungsfrist durch die BVVG einer Abschlussprüfung zur Einhaltung der vertraglichen Bedingungen unterzogen. So wird u. a. ein Nachweis gefordert, dass die Flächen nach wie vor Waldeigenschaft besitzen und dass gegen den Eigentümer seit dem 01. August 2008 keine forstrechtlichen Anordnungen erlassen wurden. Dazu erhält der Waldbesitzer von der BVVG ein entsprechendes Formblatt.

Die Bestätigung der Abfrage erfolgt nach Prüfung durch das Kreisforstamt. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.

Anträge auf Bestätigung können, vollständig ausgefüllt, bei den zuständigen Revierleitern oder direkt im Kreisforstamt gestellt werden.