Gebühren Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Görlitz ab 01.03.2025

Im Landkreis Görlitz werden ab dem 01.03.2025 nachfolgend dargestellte Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften erhoben. Grundlage bildet die 10. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen vom 16.08.2021 gemäß Artikel 79 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 vom 15.03.2017.
Die Notwendigkeit einer Änderung bzw. Anpassung der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Untersuchung auf Trichinen ergibt sich aus erforderlichen Anpassungen an gestiegene Personal- und Sachkosten bei der Durchführung fleischhygienerechtlicher Aufgaben.

KategorieGebührenstaffelung

Gebühren einschl. Auslagen
Gewerbliche- und Hausschlachtung
in €

Rinder aller Altersklassen1. Tier

30,70

2. - 5. Tier

20,20

ab 6. Tier16,70
Schweine bis 25 kg (Spanferkel)
incl. Trichinenuntersuchung
1. Tier30,40
2. - 5. Tier19,90
ab 6. Tier16,40
Schweine ab 25 kg incl. Trichinenuntersuchung1. Tier30,40
2. -5. Tier19,90
ab 6. Tier16,40
Schafe / Ziegen 
alle Altersklassen
1. Tier21,30
2. - 5. Tier10,80
ab 6. Tier7,40
Einhufer incl. Trichinenunter-
suchung
1. Tier51,70
2. - 5. Tier41,20
ab 6. Tier37,70
Farmwild / Haarwild 1. Tier   23,50
2. - 5. Tier13,00
ab 6. Tier9,50
Trichinenuntersuchung 
Dachs, Waschbär
je Tier10,00

Für Untersuchungen nach 18:00 Uhr, Sonnabenden nach 15:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erfolgt ein Aufschlag von 80%. 

Eine Übersicht der Fleischbeschaubezirke finden Sie hier.