Kahlhieb beantragen

Hier kommen Sie zum Online-Antrag auf Kahlhieb im AM24 Sachsen. 

Wenn Sie in Ihrem Wald auf einer Fläche von mehr als zwei Hektar einen Kahlhieb (allgemein auch: Kahlschlag) durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Handelt es sich bei der Fläche um Schutzwald, ist dies bereits für Kahlhiebe ab 1,5 Hektar Flächengröße erforderlich.

Hiebsmaßnahmen mit einer Fläche von mindestens 1,5 Hektar, die den Baumbewuchs vollständig beseitigen, sind Kahlhiebe. Als Kahlhiebe gelten auch Einzelbaumfällungen, wenn dadurch der Holzvorrat eines Bestandes auf weniger als 40 Prozent des Normalzustandes herabgesetzt wird und sich diese Maßnahme ebenfalls über mindestens 1,5 Hektar erstreckt.

In die Flächenberechnung fließen dabei angrenzende Kahlflächen und nicht gesicherte Verjüngungen mit ein.