Selbsthilfegruppen – Begleitung und Beratung in organisatorischen Fragen
Zielgruppe
- Selbsthilfegruppen
- betroffene Bürger
Angebot/Leistungsangebot
- Datenerfassung von Selbsthilfegruppen
- Vermittlung von Bürgern an Selbsthilfegruppen
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen der Selbsthilfegruppen
- Beratung beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe
Hinweise
- Der Fördermittelantrag ist bis spätestens 31.10. des Vorjahres beim Gesundheitsamt einzureichen.
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung!