Selbsthilfegruppen – Begleitung und Beratung in organisatorischen Fragen

Zielgruppe

  • Selbsthilfegruppen
  • betroffene Bürger

Angebot/Leistungsangebot

  • Datenerfassung von Selbsthilfegruppen
  • Vermittlung von Bürgern an Selbsthilfegruppen
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen der Selbsthilfegruppen
  • Beratung beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe

Hinweise

  • Der Fördermittelantrag ist bis spätestens 31.10. des Vorjahres beim Gesundheitsamt einzureichen.
  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung!