Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
(Gesundheitsausweis/ Gesundheitsbelehrung)
Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz wird als Online-Belehrung oder Präsenz-Belehrung an Standorten des Landratsamtes angeboten.
Ihren Termin für die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz können Sie online buchen.
Bei dem Wunsch der Ausstellung eines Duplikates wenden sich bitte per E-Mail an ifs-belehrung@kreis-gr.de
► Online-Belehrung für Schüler, BFDler, FSJler
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Was kostet die Belehrung?
- Die Kosten für die Belehrung sowie die Bescheinigung betragen 37,00€.
- Die Kosten zur Ausfertigung eines Duplikats betragen 20,00 €.
- Die Zahlung erfolgt bar oder mit Karte.
- Eine Kostenbefreiung ist insbesondere für folgende Personen möglich:
Schulpraktikum
Bundesfreiwilligendienst
Berufsgrundbildungsjahr
Freiwilliges Soziales Jahr
In welcher Sprache erfolgt die Belehrung?
- Für die Online-Belehrung steht eine große Anzahl an Sprachen zur Verfügung: Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch* (* = Video nur mit Untertitel)
- Für die Anmeldung ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich. Teilnehmende mit ausländischen Rufnummer wenden sich bitte an die folgende Hotline: Tel.: 02182 – 850765 oder ifsg@tz-glehn.de
- Die Präsenz-Belehrung erfolgt in deutscher Sprache.
Was ist zum Präsenz-Termin mitzubringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen (Englisch-ENG; Polnisch-PL; Tschechisch-CZ)
- minderjährige, geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen müssen die Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten/ gesetzlichen Betreuers mitbringen.
Publikationen und Hinweise
- Informationsmaterial für die Belehrung nach § 43 IfSG
- Hinweise für Arbeitgeber zur Durchführung der Folgebelehrung
- Merkblatt für Ehrenamtliche
- Datenschutzhinweise
Ansprechpartner
E-Mail: ifs-belehrung@kreis-gr.de
Telefon: 03581 663 2678