Keine Entspannung der Situation im Süden des Landkreises in Sicht
Naturverjüngung auf Kalamitätsfläche
Aufgrund der Niederschläge der letzten Monate hat sich der Wasserhaushalt günstig entwickelt. Derzeit ist der Oberboden bis 25 cm ausreichend mit pflanzenverfügbarem Wasser versorgt, so dass sich unsere Wälder hoffentlich etwas erholen können. Die Dürre im Gesamtboden bis 1,8 m Tiefe hält in einigen Regionen im Norden des Kreises jedoch weiterhin an (Dürremonitor Helmholtz-Zentrum; https://www.ufz.de).
Im nördlichen Teil des Landkreises fallen derzeit vermehrt absterbende Kiefern auf. Das ist in der Regel auf den Befall mit Borkenkäfern und Prachtkäfern zurückzuführen, da auch die Kiefer unter der Trockenheit der vergangenen Jahre gelitten hat.
In den Fichtengebieten im Süden des Landkreises bleibt die Situation weiterhin äußerst angespannt. Das zeigen auch die Fangzahlen des Borkenkäfermonitorings aus dem vergangenen Jahr. Vor allem in den Gebieten um den Friedersdorfer Berg und Eichgraben erreichten die Buchdruckerfänge Rekordniveau, so dass mit einer hohen Ausgangspopulation in diesem Frühjahr gerechnet werden muss. Auch die Fangergebnisse des Kupferstechers lassen im Süden weiterhin hohe Schäden erwarten. Aus diesen Gründen wird es auch in diesem Jahr eine Verlängerung der bisher geltenden Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald im Landkreis Görlitz geben. Das bedeutet, dass alle mit Fichten (Picea) bestocken Grundflächen des Landkreises Görlitz zu Befallserfassungs- und Sanierungsgebieten der Nadelholzborkenkäfer erklärt werden.
Diese Wälder sowie dort lagernde Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigen
- von Mitte April 2024 bis Mitte September 2024 mindestens einmal aller zwei Wochen, bei starker Schwärmaktivität wöchentlich und
- von Oktober 2024 bis Ende März 2025 mindestens dreimal, bei starkem Befall in den Vormonaten insgesamt fünfmal
auf Käferbefall zu kontrollieren. Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Waldbesitzern der betroffenen Grundstücke unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Als erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet, dass die befallenen Bäume zu fällen, aus dem Bestand zu rücken und vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald abzufahren sind. Sofern eine Zwischenlagerung des Holzes erforderlich ist, muss diese einen Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand von 500 Meter einhalten.
Solange die Käferbrut noch im weißen Stadium ist (Eier, Larven, Puppen), ist das Schälen der Stämme noch ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung.
Einbohrloch Buchdrucker grüner Nadelteppich
Das Kreisforstamt hat bisher 3260 Kahlflächen mit einer Mindestgröße von 0,2 ha registriert, die durch die Borkenkäferkalamität entstanden sind. Sie haben eine Gesamtfläche von ca. 2730 ha. Etwa die Hälfte der Flächen wurde bisher aktiv wiederaufgeforstet oder ist durch Naturverjüngung wiederbestockt worden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut § 20 SächsWaldG kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten sind.
Informationen zu Fördermöglichkeiten zur Wiederaufforstung erhalten Sie unter:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/frl-wuf-2023.html
Im Norden des Landkreises entlang der B115 wurde 2023 wiederholt Kahlfraß an Heidelbeersträuchern festgestellt, was in einigen Bereichen zum Absterben der Pflanzen geführt hat. Verursacher sind hier der kleine Frostspanner und der Buchenfrostspanner. Die Raupen haben in mehreren Beständen Flächen von über 100 ha Heidelbeeren und z. T. vorhandene Naturverjüngung kahlgefressen.