Straßenverkehr - verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen)
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z.B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Autokranes usw.) müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell müssen die Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden.
Bei Antragstellung nach § 45 Abs. 6 StVO sind vom Unternehmer Angaben über die Art der benötigten Sperrung (z.B. teilweise-, halbseitige- oder Vollsperrung) mit genauer Straßen- und Ortsangabe und den beantragten Zeitraum zu machen. Hierzu ist ggf. eine Lageplanskizze sowie ein Verkehrszeichenplan beizufügen. Auch ist der verantwortliche Bauleiter der Baufirma mitzuteilen.
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Zuständigkeit
Das Landratsamt Görlitz ist zuständig für alle Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis, außer den Großen Kreisstädten Zittau, Löbau, Görlitz, Niesky und Weißwasser (mit deren Stadtteilen), die insoweit eigene Zuständigkeit haben. Ist keine dieser Straßen von dem Vorhaben betroffen, ist der Antrag bei der zugehörigen Stadt/Gemeinde zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung richtet sich nach Art, Größe und Geltungsdauer der Baustelle, sowie dem Zeitaufwand der Bearbeitung und Ausstellung.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)
Information über Baumaßnahmen auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
Baustelleninformationssystem Sachsen
Mit dem Baustelleninformationssystem Sachsen können Sie sich vor Fahrtantritt tagesaktuell über Baustellen und Umleitungen auf den Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Sachsen informieren. Es werden Vollsperrungen ab einer Dauer von einem Tag sowie alle halbseitigen Sperrungen auf Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung erfasst. Sie können sich über Art und Zeitraum der Arbeitsstellen sowie über die Beschränkung der Fahrstreifen informieren.