Landrat Dr. Stephan Meyer zur gescheiterten Verabschiedung des Kreishaushalts: „Das ist ein bitterer Rückschlag – aber ich bleibe mit den Kreisräten im Gespräch“

Trotz sehr intensiver Vorbereitungen und einer umfassenden Haushaltsdebatte hat der Doppelhaushalt 2025/26 des Landkreises Görlitz in der Kreistagssitzung am 5. März 2025 keine Mehrheit gefunden. Bei Stimmengleichheit von Ja- und Nein-Stimmen konnte der Haushalt nicht beschlossen werden.

„Das ist eine bittere Nachricht für unseren Landkreis und ich bin persönlich enttäuscht. Aber es ist ein demokratisches Ergebnis, das wir respektieren müssen“, so Landrat Dr. Stephan Meyer. „Gleichzeitig bedeutet dies leider, dass wir uns weiterhin in einer haushaltslosen Zeit befinden. Neue Maßnahmen können nicht umgesetzt werden – das betrifft notwendige Investitionen in Straßen, Schulen und Rettungswachen ebenso wie die weitergehende Unterstützung der Jugendarbeit, von Kultur und Sport, der Erlebniswelt Krauschwitz oder der Freiwilligen Feuerwehren.“

Fehlende Finanzausstattung bei steigenden Belastungen im sozialen Bereich

Landrat Dr. Stephan Meyer weist erneut auf die grundlegenden strukturellen Probleme im Kreishaushalt hin, die auch über den aktuellen Beschluss hinaus bestehen:

„Das Hauptproblem für unseren Kreishaushalt stellen – wie bereits in den Vorjahren – die stetig steigenden Belastungen im sozialen Bereich dar. Die Ausgaben im Bereich Jugendhilfe steigen allein um 10,3 Millionen Euro, im Budget Soziales um weitere 7,9 Millionen Euro in diesem Jahr. Hinzu kommt eine massive Erhöhung der Umlage an den Kommunalen Sozialverband um 4,4 Millionen Euro.“

Insgesamt steigt der Zuschussbedarf im sozialen Bereich gegenüber dem Nachtrag 2024 um 23,4 Millionen Euro. Im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2024 aus dem Doppelhaushalt 2023/24 beträgt die Steigerung sogar 28,7 Millionen Euro. Auch im Bereich SGB II entsteht ein zusätzlicher Zuschussbedarf von 0,8 Millionen Euro – verursacht durch eine weitere Reduzierung der sogenannten Hartz-IV-Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sowie eine geringere Weitergabe von Wohngeld-Einsparungen des Landes.

„Diese Kostensteigerungen sind durch den Landkreis weder veranlasst noch beeinflussbar oder gar aus eigener Kraft zu kompensieren“, betont Landrat Dr. Stephan Meyer. „Aus heutiger Sicht ist die Aufstellung eines gesetzmäßigen Haushaltsplans für die Jahre 2025/26 aus eigener Kraft nicht möglich. Selbst wenn wir sämtliche vom externen Gutachter erarbeiteten Sparvorschläge vollständig umsetzen, ist ein ausgeglichener Haushalt bis 2028 nicht annähernd erreichbar.“

Appell an den Freistaat Sachsen

Vor diesem Hintergrund schlägt die Landkreisverwaltung vor, beim Freistaat Sachsen eine Bedarfszuweisung zu beantragen. Für das Jahr 2025 beträgt das erwartete Defizit 59,3 Millionen Euro, für 2026 bereits 86,6 Millionen Euro.

„Gemäß Artikel 87 der Sächsischen Verfassung hat der Freistaat dafür zu sorgen, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können“, erinnert Landrat Dr. Stephan Meyer. „Wir brauchen eine klare Unterstützung des Freistaates, wenn wir unseren Landkreis handlungsfähig halten wollen.“

Dialogangebot und Sondersitzung am 24. März 2025

Trotz dieses Rückschlags setzt Landrat Dr. Stephan Meyer auf den Dialog: „Als Sportler weiß ich, dass man nach einem Rückschlag neu Anlauf nehmen muss. Ich habe den Kreisräten bereits unmittelbar nach der Abstimmung erneut das Gespräch angeboten und werde für den 24. März 2025 eine Sondersitzung des Kreistages einberufen. Unser aller Ziel bleibt es, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam eine tragfähige Mehrheit für den Haushalt unseres Landkreises zu finden.“