Landkreis Görlitz vor entscheidender Abstimmung zum Doppelhaushalt 2025/2026
In der Sondersitzung des Kreistages am 24. März 2025 wird erneut über das Haushaltsstrukturkonzept (HSK) sowie den Doppelhaushalt 2025/2026 beraten und abgestimmt. In einem Gespräch des Landrates Dr. Stephan Meyer sowie dem 1. Beigeordneten Thomas Gampe mit dem Präsidenten der Landesdirektion Sachsen (LDS) Béla Bélafi, wurde nochmals unmissverständlich klargestellt, dass der Kreistag durch den Beschluss des HSK nachweisen muss, dass alle vertretbaren Konsolidierungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.
Die Landkreisverwaltung hat sämtliche tragfähigen Konsolidierungsvorschläge in die Beschlussvorlage aufgenommen und Abweichungen vom externen Gutachten nachvollziehbar begründet. Zudem wurde die Unterstützung der Erlebniswelt Krauschwitz erneut in die Vorlage integriert.
Eine Genehmigung des Haushaltes kann erst nach einer Beschlussfassung durch den Kreistag geprüft werden. Vorab sind hierzu keine belastbaren Aussagen möglich. Für das Jahr 2025 bestehen laut den rechtlichen Hinweisen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Möglichkeiten zur Haushaltsgenehmigung, auch bei einem „vertretbaren Defizit“. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zur Verabschiedung des Sächsischen Landeshaushaltes, die voraussichtlich im Juni 2025 erfolgen wird.
Die LDS hat deutlich gemacht, dass eine Nichtbeschlussfassung gravierende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des Landkreises haben würde. Ohne einen genehmigten Haushalt bliebe der Landkreis in der vorläufigen Haushaltsführung, wodurch dringend notwendige Investitionen und Projekte, wie in der Anlage aufgeschlüsselt, nicht umgesetzt werden könnten. Gleichzeitig machte die Landesdirektion deutlich, dass der Freistaat Sachsen keine Maßnahmen ergreifen wird, um die daraus resultierenden finanziellen Schwierigkeiten des Landkreises abzufedern.
Der Landkreis Görlitz sieht sich, wie viele andere Landkreise in Sachsen auch, einer zunehmenden finanziellen Belastung ausgesetzt. Insbesondere die Sozialausgaben steigen in einem Maße, die durch den Kreis nicht mehr eigenständig kompensiert werden können. Allein im Jahr 2025 beläuft sich der zusätzliche Finanzbedarf in diesem Bereich auf 23,4 Millionen Euro im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2024. Das Haushaltsdefizit beträgt 2025 voraussichtlich 59,3 Millionen Euro und steigt 2026 auf 86,6 Millionen Euro.
Landrat Dr. Stephan Meyer wird daher den Kreistag am kommenden Montag auch über eine Resolution abstimmen lassen, die sich an die Sächsische Staatsregierung und den Landtag richtet. Diese enthält die Forderung nach einer strukturellen Reform der kommunalen Finanzausstattung, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Landkreise zu gewährleisten. Zudem darf es keine weiteren Aufgabenübertragungen an die Kreise ohne eine vollständige Gegenfinanzierung geben.
In einem Appell an alle Kreisräte verweist Landrat Dr. Stephan Meyer erneut auf die Tragweite der anstehenden Entscheidung. Eine Ablehnung des Haushaltes hätte erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge und zahlreiche Projekte im Landkreis. Die Verantwortlichen der betroffenen Bereiche werden in einem persönlichen Schreiben des Landrates über die Konsequenzen einer möglichen Nichtbeschlussfassung informiert. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, ist ein Beschluss des Haushaltsstrukturkonzeptes und des Doppelhaushalts 2025/2026 zwingend erforderlich.
Anlagen:
Übersicht Auswirkungen ohne Haushalts-Beschluss
Übersicht Investitionen ohne Haushalts-Beschluss
Resolution