Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Görlitz

Die anhaltend trockenen und warmen Witterungsverhältnisse haben zu einer Verschärfung der Waldbrandgefährdungssituation im Landkreis Görlitz geführt. Es wird für das kommende Wochenende die höchste Warnstufe erwartet. Die aktuelle Gefährdungslage für die einzelnen Kommunen des Landkreises Görlitz ist einsehbar unter https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles/Waldbrandgefahrenstufen.htm.

Aus diesem Grund weist der Landkreis Görlitz auf folgende Verhaltensregeln hin, die es gegenwärtig unbedingt zu beachten gilt: Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit ist das Rauchen, das Grillen, das Entzünden von Lagerfeuern auf der Grundlage des Sächsischen Waldgesetzes generell untersagt. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern durch den Landkreis Görlitz geahndet werden. Offene Feuer dürfen nicht am Wald (bis 100 Meter Abstand) entzündet werden. Auch das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist ganzjährig untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich unterhalb abgestellter Fahrzeuge entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Ebenso ist das Entzünden von Himmelslaternen ist zu unterlassen.

Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten dürfen nicht mit Fahrzeugen blockiert werden. Die Wege stellen eine entscheidende Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehren, Rettungskräfte (bei Bränden oder Unfällen), der Holzabfuhr sowie der Waldbesitzer dar.

Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr wird empfohlen, Waldgebiete zur eigenen Sicherheit nicht zu betreten. Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.



Weitere Informationen zur Waldbrandgefährdung:

http://www.mais.de/php/sachsenforst.php

https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html