Drei Kandidaten stehen am 3. Juli 2022 zur Wahl für den Landrat im Landkreis Görlitz

Nachdem im ersten Wahlgang am 12. Juni 2022 keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht hat, sind zum zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022 die Wählerinnen und Wähler aufgerufen den Landrat für den Landkreis Görlitz zu wählen. Nun steht auch fest, wer dabei zur Wahl steht. Von den ursprünglichen Kandidaten hat bis Fristablauf am 17. Juni 2022, 18 Uhr, die FDP die Bewerbung von Frau Kristin Schütz zurückgenommen. In der Sitzung vom 17. Juni 2022 hatte der Kreiswahlausschuss allerdings noch über einen Änderungsantrag der AfD zur Ergänzung der Berufsbezeichnung des Bewerbers Sebastian Wippel um den akademischen Grad "Dipl.-Verwaltungswirt (FH)" zu entscheiden. Der Kreiswahlausschuss wies den Änderungsantrag mehrheitlich zurück, da inhaltliche Änderungen des Wahlvorschlages zum zweiten Wahlgang hier nicht zulässig sind. Es bleibt damit bei den bisherigen Angaben dieses Wahlvorschlags.


Somit kandidieren am 3. Juli 2022
 

Bezeichnung des Wahlvorschlages

Bewerber

Beruf oder Stand

Geburts-jahr

Anschrift

Alternative für Deutschland (AfD)

Wippel, Sebastian

Mitglied des Landtags

1982

Große Wallstraße 30, 02826 Görlitz

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Dr. Meyer, Stephan

Dipl.- Wirtschaftsingenieur; Landtagsabgeordneter

1981

Fuchsgässel 1, 02791 Oderwitz

Arndt

Arndt, Sylvio

Unternehmer, KFZ-Meister

1969

Pflaumenallee 1, 02906 Quitzdorf am See



Gewählt zum Landrat ist am 3. Juli 2022, wer die meisten Stimmen erreicht. Die absolute Mehrheit ist dann nicht mehr erforderlich.

Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits am 12. Juni 2022 wahlberechtigt waren und noch im Landkreis wohnen, sind zur Wahl aufgerufen. Hinzu kommen noch alle, die bis zum 3. Juli 2022 Ihre Wahlberechtigung erwerben.

Auch für den zweiten Wahlgang ist wieder Briefwahl möglich. Wer für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss für den zweiten Wahlgang keine neuen Unterlagen beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die Wahlberechtigten gesendet. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist für diejenigen nur mit dem zugesandten Wahlschein möglich.

Wahlberechtigte, die zur ersten Wahl an der Urnenwahl teilgenommen haben, können bis spätestens 1. Juli 2022 für den zweiten Wahlgang Briefwahl bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 23. Juni 2022 versendet.

Wahlbenachrichtigungen werden für einen zweiten Wahlgang nicht erneut versendet. Es werden die bereits zugestellten Wahlbenachrichtigungen genutzt. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann die Stimmabgabe im Wahllokal auch mit dem Personalausweis erfolgen.