Barrierefreies Bauen – „Lieblingsplätze für alle“ 2025
Auch im Förderjahr 2025 können über das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ wieder Fördermittel zum Abbau bestehender Barrieren im Landkreis Görlitz beantragt werden. Bis zum 7. November 2024 können Interessierte Ihren Antrag mit den notwendigen Anlagen digital über das Förderportal des Landkreises Görlitz einreichen.
Zur Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderung und dem Abbau vorhandener Barrieren in bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen des Kultur- Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches, stellt der Freistaat Sachsen ein Budget bereit. Gefördert werden sollen auch kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen in öffentlich kommunalen Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur oder Maßnahmen öffentlicher Aufgabenträger. Eine Ausnahme stellen freiwillige öffentliche Angebote, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, dar.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahmen sollen 25.000 Euro nicht überschreiten (kleine Investitionen). Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 25.000 Euro und kann somit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung betragen, z.B. für den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage, die Verlegung einer induktiven Höranlage. Das Vorhaben muss dabei im Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2025 realisiert und abgeschlossen sein.
Um der vorgegebenen Frist gerecht zu werden, sollen für geplante Maßnahmen bei Antragstellung bereits alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, usw.) vorliegen.
Antragsteller sind zur Beachtung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen angehalten. In den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 ist dargestellt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Freianlagen barrierefrei sind. Bei Fragen zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der DIN 18040-1 und 18040-3 können Sie sich gern an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Elvira Mirle unter elvira.mirle@kreis-gr.de wenden.
Das Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Teilhabe vom 13. Dezember 2022 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2025/2026 stehen.
Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität SG Förderung des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3337 oder per E-Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung unter: https://lieblingsplätze.landkreis.gr