Wiederinbetriebnahme Internetbasiertes Zulassungsverfahren (i-Kfz) im Landkreis Görlitz
Seit dem 3. März 2025 ist das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) im Landkreis Görlitz wieder verfügbar. Private und juristische Personen sowie Großkunden können nun rund um die Uhr Zulassungsvorgänge bequem online abwickeln. Das Angebot umfasst Neuzulassungen, Tageszulassungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen, Umschreibungen sowie Adressänderungen von Haltern innerhalb des Landkreises. Nachdem der Zugang zum Onlineportal im Januar 2024 durch das Kraftfahrt-Bundesamt gesperrt worden war, ermöglichte der Wechsel des Fachverfahrens der Zulassungsbehörde zu einem externen Dienstleister zum Jahresbeginn 2025 die Wiederinbetriebnahme.
Für die Nutzung des i-Kfz-Portals gelten bestimmte Voraussetzungen: Das betroffene Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2025 zugelassen worden sein und über die entsprechenden codierten Plaketten sowie Zulassungspapiere verfügen. Eine Identifizierung ist erforderlich – außer bei der Abmeldung eines Fahrzeugs. Diese kann über ein Organisations- oder Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz oder einen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion erfolgen. Die Gebührenbegleichung ist per Kreditkarte oder PayPal möglich.
Im Vergleich zu den Gebühren vor Ort fallen für Online-Zulassungen deutlich geringere Kosten an. Damit soll ein Anreiz zur Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen geschaffen werden.
Das i-Kfz-Portal des Landkreises Görlitz finden Sie unter www.kreis-goerlitz.de in der Kategorie Landratsamt unter der Rubrik „Dienste online“.