Großraum- und Schwerlastverkehr

Jeglicher Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten, ist genehmigungspflichtig, sei es, dass die Grenzwerte durch das Fahrzeug selbst überschritten werden oder aber durch die mitgeführte Ladung.

Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Schwerlastverkehr, sondern genauso land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr.

Ihr Ansprechpartner

Frau Thiemann
SG Straßenverkehr
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Telefon: 03581 663-3351
Fax: 03581 6636-3351
Mail: schwerlastverkehr@kreis-gr.de


VEMAGS - Das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte

VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes. Es ersetzt das bisherige Telefax-Verfahren, dessen lange Bearbeitungszeiten den wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Ansprüchen aller Verkehrsbeteiligten nicht mehr gerecht wurde. VEMAGS hingegen bildet sämtliche Schritte von der Antragstellung bis zur Bescheid-Zustellung transparent in Echtzeit und komplett elektronisch über eine zentrale Datenbank ab, auf die über das Internet zugegriffen wird.

VEMAGS sichert auf diese Weise ganz konkret Mobilität auf deutschen Straßen. Das System vereint das wirtschaftliche Interesse schneller Transporte mit den Belangen der Verkehrssicherheit und dem Schutz des öffentlichen Infrastrukturvermögens unserer Straßen und Ingenieurbauwerke.

Anwendung: --> VEMAGS

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen je nach Art und Umfang der Ausnahme zwischen 10,20 Euro und 767 Euro.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
 

adresa sídla
Landratsamt Görlitz
(Okresní úřad Görlitz)
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Icon - Telefon  +49 (0) 3581 663-0
poštovní adresa
Landratsamt Görlitz
(Okresní úřad Görlitz)
(název úřadu)
PF 30 01 52
02806 Görlitz


úřední hodiny

přehled poboček a umístění úřadů v budovách Okresního úřadu